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Neue Haftungsfalle für Rechtsanwälte statt Weckamin für müde Richter: Der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Die rechtslupe berichtete bereits über den Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer und stellte den Richtern das Ende eines geruhsamen Beamtendaseins in Aussicht. Der sozialrechtsexperte sieht hier kein Ende des geruhsamen Beamtendaseins, wenn es sowas bei unseren Richtern denn im Einzelfall gegeben hat.
Wieder sind die Rechtsanwälte als Ausputzer dazu da, den müden Richter anzutreiben, denn eine komplizierte Regelung im Gesetz  zur Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer § 198 GVG regelt, was der Rechtsanwalt tun muss, um seinem Mandanten zu einer Entschädigung von 1.200 Euro bzw. mehr oder weniger zu verhelfen, und dass ist eine Menge. Ich empfehle nur: Bitte lesen und staunen. Damit soll eine Überlastung der Gerichte vermieden werden.   

Da fällt mir ein, dass meine Sozialrechtsgebühren seit dem 1. Juli 2004, mithin seit sieben Jahren nicht mehr erhöht wurden. Auch die Gebühren für Beratungshilfe sind seit dieser Zeit um keinen Cent erhöht worden.
Ständig erhöht sich für einen Teil der Rechtsanwälte das Haftungsrisiko und die Kosten bleiben im Keller. Mit leeren Kassen kann man sowas nicht mehr erklären, dass ist schlicht Mißachtung eines Teils der Anwaltschaft.
 

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