Einige hunderttausend Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger müssen in diesem Jahr mit empfindlichen Kürzungen ihrer staatlichen Zuwendungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnen: Hauptgrund sind häufigere Meldeversäumnisse bei Behörden und möglichen Arbeitgebern. BA-Chef Frank-Jürgen Weise sagte "Focus":
"Die Zahl der Sanktionen betrug von Januar bis April fast 300.000, und damit gut 50.000 mehr als im Vergleichszeitraum 2010." Er rechne damit, dass die Fallzahl bis Jahresende auf 900.000 steigen werde.
Das wäre ein neuer Rekordwert. Weise betonte, es sei nicht Ziel der BA, Menschen in Dauerarbeitslosigkeit zu bestrafen. "Die Fälle treten ein, wenn Leistungs-Empfänger eine zumutbare Arbeit ablehnen oder gesetzlichen Auflagen nicht nachkommen."
BERLINER UMSCHAU-Meldung vom 30.10.2011 - 08:19 Uhr
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=34866&title=BA-Chef+Weise%3A+Zahl+der+Sanktionen+gegen+Langzeitarbeitslose+deutlich+gestiegen&storyid=1319959084473
Anmerkung dazu : Ob diese Sanktionen immer gerechtfertigt waren, wird vom Sozialrechtsexperten angezweifelt, denn oft waren es Behördenfehler, welche dazu führten, dass der Sanktionbescheid rechtswidrig war.
Beispiele:
1. LSG Saarbrücken Beschluss vom 2.5.2011, - L 9 AS 9/11 B ER - ; Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 22.06.2011, - L 7 AS 700/10 B ER -
Wer sich weigert, an einer vom Grundsicherungsträger zur Feststellung seiner Leistungsfähigkeit angeordneten ärztlichen Untersuchung teilzunehmen, verletzt die ihm gem § 59 SGB II iVm § 309 SGB III obliegende Mitwirkungspflicht.
Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann der Grundsicherungsträger nur gem §§ 31, 31 a SGB II sanktionieren; eine Anwendung von §§ 62, 66 SGB I ist in derartigen Fällen ausgeschlossen.
Die in den §§ 60 bis 67 SGB I niedergelegten Mitwirkungsobliegenheiten sind nämlich nur und ausschließlich dann (ergänzend) heranzuziehen, solange und soweit nicht Regelungen über besondere Mitwirkungsobliegenheiten existieren, die den Lebenssachverhalt ausdrücklich oder stillschweigend abweichend und/oder abschließend regeln (vgl. BSG-Urteil vom 19.09.2008 ,Az.: B 14 AS 45/07 R = BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2).
2. Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 02.08.2011, - L 7 AS 2367/11 ER-B -
Die Abänderung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts während dessen Geltungszeitraum durch einen weiteren Ersetzungsbescheid nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist nur unter Beachtung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X zulässig.
3. Sozialgericht Würzburg Beschluss vom 29.08.2011, - S 15 AS 560/11 ER -
Wird der Antrag auf Sachleistungen nach § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II bereits im Rahmen der Anhörung gestellt, ist zumindest im Fall des Wegfalls des Arbeitslosengeldes II aus verfassungsrechtlichen Erwägungen auch zeitgleich mit der Sanktion hierüber zu entscheiden.
4. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.08.2011, - L 19 AS 1299/11 B ER –
Falsche Rechtsfolgenbelehrung macht Sanktionsbescheid rechtswidrig
Nach Auffassung des LSG Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2011, - L 19 AS 1299/11 B ER - muss die Rechtsfolgenbelehrung im Einzelfall konkret , richtig und vollständig sein und zeitnah im Zusammenhang mit dem geforderten Verhalten erfolgt sein sowie dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in verständlicher Form erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung des geforderten Verhaltens für ihn ergeben, wenn für diese kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R , Rn 26 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
5. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.07.2011, - L 14 AS 999/11 B ER -
In einer Meldeaufforderung ist ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X) zu erblicken, jedenfalls dann, wenn wie hier, die Meldeaufforderung mit der Androhung versehen ist, ein (weiteres) Meldeversäumnis (erneut) nach § 32 SGB II sanktionieren zu wollen .
6. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.10.2011, - L 19 AS 1625/11 B ER -
Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn das Jobcenter hat § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II in der am 01.04.2011 in Kraft getretenen Fassung der Änderung durch Gesetz vom 24.03.2011 (BGBl I 453) nicht beachtet.
7.Sozialgericht Berlin Beschluss vom 19.09.2011, - S 55 AS 24521/11 ER -
Berliner Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfänger nicht in rechtswidrige Arbeitsverhältnisse vermitteln und schon gar nicht mittels Sanktionen erzwingen.
8. Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 13.04.2011 , - L 3 AS 332/10 -
Die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, rechtfertigt keine Absenkung nach § 31 SGB II.
9. Sozialgericht Berlin Urteil vom 13.09.2011, - S 172 AS 19683/09 -
Keine Schadenersatzverpflichtung des Hilfebedürftigen bei Unwirksamkeit der Schadenersatzregelung in seiner Eingliederungsvereinbarung. Nicht zu vertreten hat ein Hilfebedürftiger die Beendigung einer Maßnahme, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Zu den wichtigen Gründen gehören Erkrankungen und das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
10.Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 06.07.2011, - L 5 AS 673/11 B ER -
Nach § 10 Abs. 1 SGB II ist dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar.
Bei der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (Gefährdung der Kindeserziehung) ist ausschließlich die objektive Betreuungssituation maßgeblich, die von Amts wegen zu ermitteln ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2010, B 14 AS 92/09 R).
11.Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27.01.2011, - L 19 AS 2082/10 -
Sanktion wegen Meldeversäumnis ist rechttswidrig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung den Anforderungen an Inhalt und Formulierung nicht gerecht wird (vgl. Urteil des BSG vom 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R -).
Denn erforderlich ist eine konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf den Einzelfall, sodass die Aushändigung eines Merkblattes mit abstrakt-generellem Inhalt nicht ausreicht .
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
"Die Zahl der Sanktionen betrug von Januar bis April fast 300.000, und damit gut 50.000 mehr als im Vergleichszeitraum 2010." Er rechne damit, dass die Fallzahl bis Jahresende auf 900.000 steigen werde.
Das wäre ein neuer Rekordwert. Weise betonte, es sei nicht Ziel der BA, Menschen in Dauerarbeitslosigkeit zu bestrafen. "Die Fälle treten ein, wenn Leistungs-Empfänger eine zumutbare Arbeit ablehnen oder gesetzlichen Auflagen nicht nachkommen."
BERLINER UMSCHAU-Meldung vom 30.10.2011 - 08:19 Uhr
http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=34866&title=BA-Chef+Weise%3A+Zahl+der+Sanktionen+gegen+Langzeitarbeitslose+deutlich+gestiegen&storyid=1319959084473
Anmerkung dazu : Ob diese Sanktionen immer gerechtfertigt waren, wird vom Sozialrechtsexperten angezweifelt, denn oft waren es Behördenfehler, welche dazu führten, dass der Sanktionbescheid rechtswidrig war.
Beispiele:
1. LSG Saarbrücken Beschluss vom 2.5.2011, - L 9 AS 9/11 B ER - ; Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 22.06.2011, - L 7 AS 700/10 B ER -
Wer sich weigert, an einer vom Grundsicherungsträger zur Feststellung seiner Leistungsfähigkeit angeordneten ärztlichen Untersuchung teilzunehmen, verletzt die ihm gem § 59 SGB II iVm § 309 SGB III obliegende Mitwirkungspflicht.
Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann der Grundsicherungsträger nur gem §§ 31, 31 a SGB II sanktionieren; eine Anwendung von §§ 62, 66 SGB I ist in derartigen Fällen ausgeschlossen.
Die in den §§ 60 bis 67 SGB I niedergelegten Mitwirkungsobliegenheiten sind nämlich nur und ausschließlich dann (ergänzend) heranzuziehen, solange und soweit nicht Regelungen über besondere Mitwirkungsobliegenheiten existieren, die den Lebenssachverhalt ausdrücklich oder stillschweigend abweichend und/oder abschließend regeln (vgl. BSG-Urteil vom 19.09.2008 ,Az.: B 14 AS 45/07 R = BSGE 101, 260 = SozR 4-1200 § 60 Nr. 2).
2. Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 02.08.2011, - L 7 AS 2367/11 ER-B -
Die Abänderung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts während dessen Geltungszeitraum durch einen weiteren Ersetzungsbescheid nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist nur unter Beachtung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB X zulässig.
3. Sozialgericht Würzburg Beschluss vom 29.08.2011, - S 15 AS 560/11 ER -
Wird der Antrag auf Sachleistungen nach § 31a Abs. 3 S. 1 SGB II bereits im Rahmen der Anhörung gestellt, ist zumindest im Fall des Wegfalls des Arbeitslosengeldes II aus verfassungsrechtlichen Erwägungen auch zeitgleich mit der Sanktion hierüber zu entscheiden.
4. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22.08.2011, - L 19 AS 1299/11 B ER –
Falsche Rechtsfolgenbelehrung macht Sanktionsbescheid rechtswidrig
Nach Auffassung des LSG Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.08.2011, - L 19 AS 1299/11 B ER - muss die Rechtsfolgenbelehrung im Einzelfall konkret , richtig und vollständig sein und zeitnah im Zusammenhang mit dem geforderten Verhalten erfolgt sein sowie dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in verständlicher Form erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen sich aus der Weigerung des geforderten Verhaltens für ihn ergeben, wenn für diese kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R , Rn 26 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
5. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 21.07.2011, - L 14 AS 999/11 B ER -
In einer Meldeaufforderung ist ein Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X) zu erblicken, jedenfalls dann, wenn wie hier, die Meldeaufforderung mit der Androhung versehen ist, ein (weiteres) Meldeversäumnis (erneut) nach § 32 SGB II sanktionieren zu wollen .
6. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.10.2011, - L 19 AS 1625/11 B ER -
Aufschiebende Wirkung des Sanktionsbescheides, denn das Jobcenter hat § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II in der am 01.04.2011 in Kraft getretenen Fassung der Änderung durch Gesetz vom 24.03.2011 (BGBl I 453) nicht beachtet.
7.Sozialgericht Berlin Beschluss vom 19.09.2011, - S 55 AS 24521/11 ER -
Berliner Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfänger nicht in rechtswidrige Arbeitsverhältnisse vermitteln und schon gar nicht mittels Sanktionen erzwingen.
8. Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 13.04.2011 , - L 3 AS 332/10 -
Die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, rechtfertigt keine Absenkung nach § 31 SGB II.
9. Sozialgericht Berlin Urteil vom 13.09.2011, - S 172 AS 19683/09 -
Keine Schadenersatzverpflichtung des Hilfebedürftigen bei Unwirksamkeit der Schadenersatzregelung in seiner Eingliederungsvereinbarung. Nicht zu vertreten hat ein Hilfebedürftiger die Beendigung einer Maßnahme, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Zu den wichtigen Gründen gehören Erkrankungen und das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
10.Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 06.07.2011, - L 5 AS 673/11 B ER -
Nach § 10 Abs. 1 SGB II ist dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen grundsätzlich jede Arbeit zumutbar.
Bei der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (Gefährdung der Kindeserziehung) ist ausschließlich die objektive Betreuungssituation maßgeblich, die von Amts wegen zu ermitteln ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Dezember 2010, B 14 AS 92/09 R).
11.Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27.01.2011, - L 19 AS 2082/10 -
Sanktion wegen Meldeversäumnis ist rechttswidrig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung den Anforderungen an Inhalt und Formulierung nicht gerecht wird (vgl. Urteil des BSG vom 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R -).
Denn erforderlich ist eine konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf den Einzelfall, sodass die Aushändigung eines Merkblattes mit abstrakt-generellem Inhalt nicht ausreicht .
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
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