sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes und man muss seinen Schaden selbst tragen.
Ein Autofahrer hatte seinen Schaden erst später als sechs Monate nach dem Unfall angezeigt.
Dies war zu spät, meinte die Versicherung, verweigerte die Zahlung und behielt Recht. Oberlandesgericht Hamm 21.6.2017 Az 20 U 42/17
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