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Erneut bewilligt der 7. Senat des LSG NRW zur Ermittlung der Regelbedarfe PKH- verfassungswidrig

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 08.05.2012,- L 7 AS 541/11 B -



Bewilligung von PKH, denn die Regelbedarfe sind der Höhe nach verfassungswidrig festgesetzt worden.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg.....amp;words=&sensitive= 



Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 17.04.2012,- L 7 AS 1408/11 B -



Bewilligung von PKH, denn die Regelbedarfe sind der Höhe nach verfassungswidrig festgesetzt worden.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg.....amp;words=&sensitive=




Anmerkung: Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 25.04.2012,- S 55 AS 29349/11 -


Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende Leistungsberechtigte verfassungswidrig


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/arbeitslosengeld-ii-neubemessung-der.html 


LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/lsg-nordrhein-westfalen-gibt-mit-4.html 





Kommentare

  1. Da scheint sich in der Richterschaft jemand gefunden zu haben, dem die Rechtsbeugung der Bundesregierung ebenfalls zu weit geht.
    Merke: Die Mißachtung der Gesetze und/oder des Beundesverfassungsgerichtes durch Legislative, Exekutive oder Judikative (Parlamente und Politiker, Verwaltung oder Justiz) sollte ebenso unter Strafe gestellt werden wie Hochverrat. Da bestehen in der deutschen Gesetzgebung (absichtliche) Lücken.

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