Auslieferung ist Ende September 2011.
Neu:
Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)
Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
Ein Leitfaden
ca. 192 Seiten
2-farbig
14,- € (zzgl. Portokosten)
Auch nach den Neuregelungen im SGB II gibt es eine Flut von Rechtsstreitigkeiten zu den Unterkunftsund Heizkosten für Alg Il-Berechtigte.
Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin, stellt erstmals umfassend alle auftauchenden Probleme dar. Dabei zieht er nicht nur die ausufernde Rechtsprechung der Sozialgerichte, sondern auch das gesamte Mietrecht heran, ohne das sachgerechte Entscheidungen nicht getroffen werden können.
Dominik Bender, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht, beschreibt die Anforderungen, die eine Pauschalierung von Unterkunfts- und Heizkosten durch Satzung (§§ 22a-22c SGB II) erfüllen muss.
Aus dem Inhalt:
A - Welcher Unterkunftsbedarf wird gedeckt?
B - Unterkunftskosten für Mietwohnungen
C - Produkttheorie
D - Heizkosten für Mietwohnungen
E - Mehrbedarf für Warmwassererzeugung
F - Schönheitsreparaturen und Renovierungen
G - Unterkunftskosten bei selbst genutztem Wohneigentum
H - Heizkosten bei selbst genutztem Wohneigentum
I - Kostenübernahme für unangemessen teures Wohnen?
J - Spezielle Streitfälle (Untermiete/Möblierter Wohnraum/Wohngemeinschaft/Wohnheim/ Mietverhältnis zwischen Angehörigen)
K - Zuschuss zu den Unterkunfts- und Heizkosten für Auszubildende mit Anspruch auf BAföG/ BAB/Ausbildungsgeld
L - Umzugskosten
M - Mietzahlung an den Vermieter
N - Nachforderungen von Betriebs- und Heizkosten
O - Betriebs- und Heizkostenguthaben
P - Mietschulden
Q - Regelung durch Satzung
Bestellungen: Fachhochschulverlag, Kleiststr. 10, Geb. 1, 60318 Frankfurt am Main
Tel.: (0 69) 15 33-28 20, Fax: (0 69) 15 33-28 40;
E-Mail: bestellung@fhverlag.de
Quelle: Wir bedanken uns bei WillyV für die Übersendung des Artikels.
Neu:
Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)
Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II
Ein Leitfaden
ca. 192 Seiten
2-farbig
14,- € (zzgl. Portokosten)
Auch nach den Neuregelungen im SGB II gibt es eine Flut von Rechtsstreitigkeiten zu den Unterkunftsund Heizkosten für Alg Il-Berechtigte.
Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin, stellt erstmals umfassend alle auftauchenden Probleme dar. Dabei zieht er nicht nur die ausufernde Rechtsprechung der Sozialgerichte, sondern auch das gesamte Mietrecht heran, ohne das sachgerechte Entscheidungen nicht getroffen werden können.
Dominik Bender, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht, beschreibt die Anforderungen, die eine Pauschalierung von Unterkunfts- und Heizkosten durch Satzung (§§ 22a-22c SGB II) erfüllen muss.
Aus dem Inhalt:
A - Welcher Unterkunftsbedarf wird gedeckt?
B - Unterkunftskosten für Mietwohnungen
C - Produkttheorie
D - Heizkosten für Mietwohnungen
E - Mehrbedarf für Warmwassererzeugung
F - Schönheitsreparaturen und Renovierungen
G - Unterkunftskosten bei selbst genutztem Wohneigentum
H - Heizkosten bei selbst genutztem Wohneigentum
I - Kostenübernahme für unangemessen teures Wohnen?
J - Spezielle Streitfälle (Untermiete/Möblierter Wohnraum/Wohngemeinschaft/Wohnheim/ Mietverhältnis zwischen Angehörigen)
K - Zuschuss zu den Unterkunfts- und Heizkosten für Auszubildende mit Anspruch auf BAföG/ BAB/Ausbildungsgeld
L - Umzugskosten
M - Mietzahlung an den Vermieter
N - Nachforderungen von Betriebs- und Heizkosten
O - Betriebs- und Heizkostenguthaben
P - Mietschulden
Q - Regelung durch Satzung
Bestellungen: Fachhochschulverlag, Kleiststr. 10, Geb. 1, 60318 Frankfurt am Main
Tel.: (0 69) 15 33-28 20, Fax: (0 69) 15 33-28 40;
E-Mail: bestellung@fhverlag.de
Quelle: Wir bedanken uns bei WillyV für die Übersendung des Artikels.
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