Das BVerwG hat an 16.08. 2011, AZ.: 1 C 12.10, entschieden, dass einer Ausländerin die Niederlassungserlaubnis auch dann erteilt werden darf, wenn sie aus ihren Einkünften zwar den eigenen Lebensunterhalt sichern kann, das Einkommen aber nicht vollständig den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder abdeckt.
Zur Pressemitteilung des BVerwG vom 16.08.2011
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/enid/739089b7b6fa2c7053a30d0707d060ce,a3aec57365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133383434093a095f7472636964092d0931393535/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Zur Pressemitteilung des BVerwG vom 16.08.2011
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