Zum Aufsatz von Udo Geiger, Keine Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen Bagatellverfahren, Info also 4/2011 Seite 171
Im aktuellen Heft der info also berichtet der Berliner Sozialrichter Udo Geiger über die erfolgreichen Verfassungsbeschwerden (BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10, 1 BvR 1737/10) gegen die „Bagatellrechtsprechung“ der Sozialgerichte.
In einem Fall ging es um 42 Euro Fahrtkosten und in dem anderen um monatlich 7 Euro Heizkosten.
Bereits in einem Aufsatz aus dem Jahr 2009 hatte Geiger darauf hingewiesen, dass das alleinige Abstellen auf den Streitwert im Sinne einer Kosten- Nutzenrechung den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Sinne der Rechtsschutzgleichheit nicht genügt.
Im aktuellen Aufsatz weist Geiger darauf hin, dass auch die pauschale Verneinung eines Anordnungsgrundes im Eilverfahren wegen eines Bagatellbetrages unter Zugrundelegung der Entscheidung des BVerfG vom 24.03.2011 nicht zu halten sein dürfte.
Eine Anregung, die man als Vertreter der Betroffenen mit Interesse zur Kenntnis nehmen sollte.
Was noch zu berichten ist. Ich habe einen der Beschwerdeführer (7 Euro Heizkosten)vertreten. Nicht nur die Verfassungsbeschwerde, sondern auch der Prozess vor dem Sozialgericht war letztlich erfolgreich, so dass die Kosten des Rechtsstreites vom Jobcenter zu tragen sind.
Durch den ersten Aufsatz von Geiger ermutigt, konnte ich meinen Mandanten davon überzeugen, die Verfassungsbeschwerde durchzuführen.
Fazit: Das Lesen von Fachzeitschriften lohnt sich.
Im Deutschunterricht hätte der Richter noch gesät.
AntwortenLöschenAber es ist schon so. Es wird immer weniger gekonnt.