Die Unfall-Versicherung mit Prämien-Rückgewähr ist eine Kombination aus einer Unfall-Versicherung und einer Lebensversicherung mit Sparvorgang. Der kleinere Teil (variiert bei den verschiedenen Anbietern) des Beitrages wird für die Unfallversicherung verwendet, der restliche Teil für die Lebensversicherung. Die Rechtsvorschriften für die Kündigung ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Sofern § 168 Abs. 3 VVG keine Anwendung findet, ist eine kurzfristige Kündigung möglich. Ausgezahlt wird, wie bei einer Kapital-Lebensversicherung, der aktuelle Rückkaufswert.
Somit gehört eine Unfall-Versicherung mit Prämien-Rückgewähr zum verwertbaren Vermögen.
Quelle: Wissensdatenbank der BA § 12 SGB II , geändert am 15.08.2011
http://wdbfi.sgb-2.de/
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Sofern § 168 Abs. 3 VVG keine Anwendung findet, ist eine kurzfristige Kündigung möglich. Ausgezahlt wird, wie bei einer Kapital-Lebensversicherung, der aktuelle Rückkaufswert.
Somit gehört eine Unfall-Versicherung mit Prämien-Rückgewähr zum verwertbaren Vermögen.
Quelle: Wissensdatenbank der BA § 12 SGB II , geändert am 15.08.2011
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