Direkt zum Hauptbereich

Keine Wohnungen mehr für 265 Euro warm, sondern Eigentumswohnungen für 3.350 Euro pro Quadratmeter

Über den geplanten Abriss eines Hauses (Barbarossastraße 59 in Berlin Schöneberg) berichtet der Gentrifikationsblog von Andrej Holm. Wer wissen will, wie schöneres Wohnen aussehen soll, der lese im Tagesspiegel nach. 

Ich sehe da jede Menge Verlierer:

Die Bewohner, die zu dem bisherigen Preis kaum eine neue Wohnung kriegen.

Wenn darunter Hartz-IV-Empfänger sind, muss wohl der Senat von Berlin die Mehrkosten für die Unterkunft übernehmen und
die Käufer der Eigentumswohnungen, die bei einer QM-Miete von 12 Euro ca. 50 Jahre Miete kassieren müssen, bis die Wohnung bezahlt ist.
Halt, ich hab noch den Staat vergessen, der weniger Steuereinnahmen hat, weil die Käufer sich arm rechnen.
Was noch doller ist, es entstehen keine neuen Werte, denn ein Haus muss für einen Neubau weichen. Das ist fast so wie bei der Abwrackprämie. Die Umwelt freut sich auch nicht, weil das alte Haus entsorgt und eine Neues gebaut wird usw.usw.

Da freuen sich nur Bauträger und Makler über den Geldsegen. 



Kommentare

  1. 2 Minuten Blog gelesen schon ist er unten durch bei mir, denn ich finde viele Fakten komplett als falsch ein einseitig ein:

    - "keine neuen Werte": Nun ja, allein vom Verkaufspreis sieht man schon, dass Werte entstehen. Wenn man n neues Auto kauft und sein altes verschrottet, hat man auch neue Werte oder nicht?
    - wie kann man sich damit arm rechnen? Zinsen kann man absetzen, Mieteinnahmen müssen verrechnet werden. Die Anschaffung kann man nicht absetzen.
    - 50 Jahre Zinszahlung nur bei Vollfinanzierung. Dann sogar eher noch länger. Aber wo gibt es schon Vollfinanzierungen von Immobilien?
    - Der Staat gewinnt reichlich, weil er die Steuern auf die Bauleistungen vor Verkauf erhält.
    - Bauarbeiter verdienen, weil sie einen Job haben
    - Lieferanten gewinnen
    - Makler und Bauträger
    - Eigentümer nur eingeschränkt, kann ja Eigennutzer sein oder eine gute Wertsteigerung geben :) Kurz: Ich sehe viele Gewinner. Nur nicht den Mieter und den Käufer auch nur bedingt.

    AntwortenLöschen
  2. Wenn man ein neues Auto kauft und sein altes verschrottet hat man zunächst einmal nur ein altes gegen ein neues Auto ausgetauscht. Wirklich reicher ist man durch den Autokauf nicht geworden. Entweder hat man für das neue Auto jahrelang gespart, d.h. ist zu Aldi Liddel und ko gefahren und hat nur vom billigsten eingekauft oder man finanziert den neuen Schlitten und zahlt kräftig ab. Durch den Kauf des neuen Autos entsteht selbstverständlich Wirtschaftswachstum. Besonders deutlich wird es wenn man ein funkelnagelneues Auto zu Schrott fährt, dann entsteht ebenfalls der Effekt, obwohl letztlich der EIgentümer nichts davon hat. Der Verkaufspreis ist doch nicht entscheident, sondern die Qualität des Produktes. Schaut man sich die Verkaufsprospekte der Luxushäusermakler einmal genau an, so ist in den 3.500Euro Eigentumswohnungen allenfalls gehobene Baumarktwahre verarbeitet. Richtige Handwerkskunst kommt da nicht zum Zuge. Da wird kein Wohlstand für Handwerker geschaffen, sondern nur Stress ohne Ende.

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.

Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden.  Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...

Zur Frage, wer für die Kosten der Entrümpelung, Grundreinigung und Renovierung der Wohnung eines Messie zuständig ist

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. 2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln. 3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind auch bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII Einkommen

Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses auf dem Konto des Hilfeempfängers in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen, soweit dadurch die Hilfebedürftigkeit nicht vollständig entfällt. Der Kläger macht im Hauptsacheverfahren gegen den beklagten Sozialhilfeträger einen Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII für den Monat Juni 2012 geltend. Streitig ist dabei zwischen den Beteiligten die Anrechnung einer in diesem Monat dem Konto des Hilfeempfängers gutgeschriebenen Nebenkostenrückerstattung seines Vermieters als Einkommen auf seinen Bedarf. Hierdurch ergab sich ein geringerer Zahlbetrag der Hilfeleistung als in den Monaten zuvor. Das Sozialgericht Karlsruhe hat den Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen mit der Begründung, die Ausgangsentscheidung der Behörde sei nach der Rechtsprechung des B...