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Aktuelle Rechtsprechung des Sozialgerichts Stuttgart zur Grundsicherung nach dem SGB II

1. SG Stuttgart Beschluss vom 23.05.2011, Az.: S 11 AS 2585/11 ER

Kosten für verschreibungspflichtige, aber außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegende Arzneimittel sind vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt .

2. SG Stuttgart Urteil vom 28.06.2011, Az.: S 3 AS 5232/08

Keine Sanktion bei rechtswidriger Abmahnung des Arbeitgebers

3. SG Stuttgart Beschluss vom 05.11.2010, Az.: S 15 AS 5833/10 ER

Mieteinnahmen aus einer Eigentumswohnung sind auch dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsempfänger alle Forderungen aus dem Mietverhältnis an die Bank zur Tilgung von Schulden abgetreten hat

4. SG Stuttgart Beschluss vom 06.06.2011, Az.: S 24 AS 2153/11 ER; bestätigt durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.07.2011, Az.: L 2 AS 2821/11 ER-B.

Unterlässt ein Hilfebedürftiger wiederholt Bewerbungsbemühungen und nimmt er ein Vorstellungsgespräch nicht wahr, ohne hierfür einen rechtfertigenden Grund zu haben, kann dies zum Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II für die Dauer von drei Monaten führen.

5. SG Stuttgart Gerichtsbescheid vom 17.01.2011, Az.: S 14 AS 5664/10

Die Verteilung der Anrechnung einer Einkommensteuererstattung als beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigendes Einkommen auf einen Zeitraum von sechs Monaten begegnet keinen Bedenken, soweit dadurch dem Zweck der Verteilung, es nicht zu einem Herausfallen des Hilfebedürftigen aus dem Leistungsbezug kommen zu lassen, Genüge getan wird.

6. SG Stuttgart Gerichtsbescheid vom 21.03.2011, Az.: S 14 AS 7628/10

Auszubildende in Fachschulklassen, die nicht bei ihren Eltern wohnen und Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, haben keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Unterkunftskosten nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende). Die Aufzählung der Zuschussberechtigten im SGB II ist abschließend .

7. SG Stuttgart Urteil vom 02.09.2010, Az.: S 24 AS 8578/08

Die Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen während eines laufenden Mietverhältnisses als Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter setzt voraus, dass der Hilfebedürftige gegenüber seinem Vermieter zu solchen Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Ansonsten kommt ein Anspruch hierauf nur ausnahmsweise in Betracht, etwa wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist und kein durchsetzbarer Anspruch gegen den Vermieter auf Renovierung der Wohnung besteht .

8.SG Stuttgart  Urteil vom 28.03.2011, Az.: S 25 AS 8172/10

Eine Anspruchsgrundlage für die Kostenübernahme für den Kauf eines moderneren, ernergieeffizienten Kühlschranks als Ersatz für einen funktionstüchtigen älteren Kühlschrank findet sich im SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende) nicht

9. SG Stuttgart Urteil vom 18.03.2011, Az.: S 6 AS 7808/09

Heizkostenforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen bzw. -abschläge der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat .

10. SG Stuttgart Beschluss vom 01.06.2011, S 6 AS 2715/11 ER)

Im Rahmen eines Eilverfahrens können Leistungen zur Grundsicherung grundsätzlich nicht für bereits abgelaufene Leistungszeiträume beansprucht werden. Eine Ausnahme ist dann anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird und sich ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistung in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht .

http://www.sg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1270841/index.html?ROOT=1183950

Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.

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