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„Sozialkanzlei“ kann auch teurer als traditionell?


Die Kollegen NebgenMelchior und  Hoenig berichteten über den Bochumer Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger, der sich zwischenzeitlich als „Die Sozialkanzlei“ im Netz anbietet. Er bietet für 36 Euro zzgl. 19% Umsatzsteuer die Stunde außergerichtliche und gerichtliche Rechtsdienstleistungen an.  In gerichtlichen Angelegenheiten wird eine höhere Vergütung in Rechnung gestellt, wenn die gerichtlichen Gebühren höher sind.
In sozialrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht fallen Betragsrahmengebühren an. In der Regel geht man von der Mittelgebühr aus, dass sind für ein sozialgerichtliches Verfahren in erster Instanz in den meisten Fällen 450 Euro. Dafür arbeitet der Anwalt bei einem Stundensatz von 36 Euro ca. 12,5 Stunden.  Da der Rechtsanwalt Dr. Haeger uns seine angestellten Rechtsanwälte nicht darlegen, dass sie im Sozialrecht besonders versiert sind, kommen da schnell einige Mehrstunden zusammen, die dann der Mandat zahlen muss.  
Mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe ist man da besser und günstiger dran.
So heißt es vielmehr: „Unter "AnwaltSozial" erhalten Sie bundesweit das vollumfängliche Leistungsspektrum, das Sie von jeder „traditionellen“ Anwaltskanzlei gewohnt sind. „
Also keine besondere Leistung im Bereich Sozialrecht oder gar Hartz IV.
Es gibt auch Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten was tun und nicht nur Werbung machen.

Kommentare

  1. Auf der betreffenden Homepage heißt es: "36 Euro netto pro Stunde".

    Da muss ich gleich an die Preisangabeverordnung (PAngV) denken.

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