Direkt zum Hauptbereich

Statt Rechtsstaat für Hartzer nur staatlich bezahlten "Streitschlichter"

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Da die Hartz IV Gesetze so kompliziert sind, kommt es in den Jobcentern bekanntlich zu einer Fülle von Widerspruüchen und Klagen. Um diese einzudämmen, kommt die Verwaltung zuweilen auf skurrile Ideen. Eine davon ist der Streitschichter, Bescheiderklärer, Ombudsmann oder wie sonst die Leute heissen. Nach einer Meldung in der BZ soll jetzt einem rüstigen Rentner auf der Arbeitsverwaltung ein Zuverdienst gesichert werden um zwischen Jobcenter und Kunden zu vermitteln.
Zum BZ Artikel
Wieder ein Versuch die Anwaltschaft zu verdrängen und Kosten zu sparen. Statt qualifizierter Rechtsberatung Gemauschele hinter den Kulissen um Geld zu sparen. Ist der Mann wirklich unabhängig, wenn der jahrelang beim Arbeitsamt war?

Kommentare

  1. Insofern rechtliche Belange der "Kunden" berührt werden, würde dies ein klares Unterlaufen des RDG sein - was schnellstens unterbunden werden sollte.
    Denn ich bin überzeugt davon, dass dieser Mann keine Zulassung nach dem RDG besitzt und sich damit wettbewerbswidrig verhalten würde. Das wollen wir doch mal prüfen, oder?

    Im übrigen: Solche Ideen KÖNNEN nur von Friedrichshain-Kreuzberg kommen!
    Wer Weihnachten verbieten will, der MUSS die Hartzer auch unter Kontrolle halten - sonst wird das nichts mit den linken Zukunftsplänen...
    *kopfschüttel*

    AntwortenLöschen
  2. aber die Anwälte tun nichts ich habe Anwalt beauftragt Die ist am schlafen ich habe jede menge unrechte kürzungen, sanktionen bekommen die tut nichts die vom job center machen was sie wollen und meine anwältin macht nichtsich kann wegen eine ungerechte sperre meine mieten nicht zahlen hab schon 3 mahnungen strom rechnung kann ich auch nicht zahlen und ich kriege keinen cent vom job center meine anwältin tut nichts und sagt ich soll warten und die vermieterin soll sie anrufen ok wenn die vermieterin sie anruft was will sie ihr dann sagen keine ahnung dann die anderen sachen wie strom rechnung essen usw.
    ich habe seit jahren steuer bezahlt habe 12 leute beschäftigt und wegen eine verkehrsunfall bin ich zum harz4 gerutscht und da ist meine arme anwältin machtlos was kann ich da machen

    AntwortenLöschen
  3. Zitat: "Da die Hartz IV Gesetze so kompliziert sind, kommt es in den Jobcentern bekanntlich zu einer Fülle von Widerspruüchen und Klagen."

    Falsch
    Falsch
    und nocheinmal:
    FALSCH!!!

    Es kommt zu Widersprüchen und Klagen, weil die Handlungen der "Jobcenter" Willkürlich sind, willkürlich sind sie, weil diese Klitschen nur zwei Ziele kennen: Die Fälschung der Statistik ("Maßnahmen", 1Euro-Jobs) und Leistungseinsparung ("Sanktionen").

    Wer etwas anderes behauptet, kennt die wahren Verhältnisse nicht oder ignoriert sie sogar.

    AntwortenLöschen
  4. CJB hat Recht!!! Die kriegen sogar noch Provision für verhängte Sanktionen. Gut, daß Frau Hannemann das auch mal an die Öffentlichkeit gebracht hat! Bewundernswert diese Frau.

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.

Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden.  Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...

Zur Frage, wer für die Kosten der Entrümpelung, Grundreinigung und Renovierung der Wohnung eines Messie zuständig ist

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. 2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln. 3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind auch bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII Einkommen

Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses auf dem Konto des Hilfeempfängers in vollem Umfang als Einkommen zu berücksichtigen, soweit dadurch die Hilfebedürftigkeit nicht vollständig entfällt. Der Kläger macht im Hauptsacheverfahren gegen den beklagten Sozialhilfeträger einen Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII für den Monat Juni 2012 geltend. Streitig ist dabei zwischen den Beteiligten die Anrechnung einer in diesem Monat dem Konto des Hilfeempfängers gutgeschriebenen Nebenkostenrückerstattung seines Vermieters als Einkommen auf seinen Bedarf. Hierdurch ergab sich ein geringerer Zahlbetrag der Hilfeleistung als in den Monaten zuvor. Das Sozialgericht Karlsruhe hat den Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen mit der Begründung, die Ausgangsentscheidung der Behörde sei nach der Rechtsprechung des B...