Paritätische Finanzierung: Milliardenentlastung für Krankenversicherte - Krankenversicherung: Mindestbeitrag für Selbständige sinkt
Das Bundeskabinett hat einen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, wonach ab 01.01.2019 die derzeit allein von den Mitgliedern zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden sollen.
Arbeitnehmer und Rentner sollen dadurch um 6,9 Mrd. Euro jährlich entlastet werden; im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen.
Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.
Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt
Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.
Soldatinnen und Soldaten, die zeitlich begrenzt bei der Bundeswehr tätig sind, können sich nach ihrem Dienstende künftig leichter in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das erleichtert den Übergang in das Zivilleben.
Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.
Krankenkassen haben Reserven aufgebaut
Krankenkassen dürfen künftig ihren Zusatzbeitrag nur noch dann anheben, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als ihre Ausgaben für einen Monat sind. Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über große finanzielle Reserven, die sie aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung aufbauen konnten. Ab 2020 sollen zugunsten der Versicherten die Rücklagen der Krankenkassen abgeschmolzen werden.
Mit dem Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Die Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch finanziert, die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbstständigen wird halbiert und ehemalige Bundeswehrangehörige werden sozial besser abgesichert.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 06.06.2018 - juris
Arbeitnehmer und Rentner sollen dadurch um 6,9 Mrd. Euro jährlich entlastet werden; im Gegenzug müssen Arbeitgeber und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen.
Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01.2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.
Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt
Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.
Soldatinnen und Soldaten, die zeitlich begrenzt bei der Bundeswehr tätig sind, können sich nach ihrem Dienstende künftig leichter in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das erleichtert den Übergang in das Zivilleben.
Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.
Krankenkassen haben Reserven aufgebaut
Krankenkassen dürfen künftig ihren Zusatzbeitrag nur noch dann anheben, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als ihre Ausgaben für einen Monat sind. Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über große finanzielle Reserven, die sie aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung aufbauen konnten. Ab 2020 sollen zugunsten der Versicherten die Rücklagen der Krankenkassen abgeschmolzen werden.
Mit dem Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Die Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch finanziert, die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbstständigen wird halbiert und ehemalige Bundeswehrangehörige werden sozial besser abgesichert.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 06.06.2018 - juris
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