Schwerer Übergriff im Leipziger Jobcenter: Mann schlägt mit Hammer auf Mitarbeiterin ein - Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen
Im Leipziger Jobcenter ist es am Dienstagvormittag zu einem brutalen Übergriff auf eine Arbeitsvermittlerin gekommen. Gegen 9.30 Uhr attacktierte ein 34-jähriger Mann eine Angestellte (52) mit einem Hammer. Die Frau wurde am Kopf verletzt. "Wie schwer, können wir derzeit noch nicht sagen", so Polizeisprecher Michael Hille.
Der Täter hatte der Jobcenter-Mitarbeiterin schon mehrfach massiv gedroht.
Der Täter hatte der Jobcenter-Mitarbeiterin schon mehrfach massiv gedroht.
"Deshalb hatte er auch Hausverbot", sagte Hermann Leistner, Sprecher der Arbeitsagentur. "Es ist ihm gelungen, sich mit dem Hammer an der Security vorbeizuschleichen."
Im Büro der Arbeitsvermittlerin habe der Arbeitslose sofort auf die Frau eingeschlagen. Ein Mann, der vor dem Zimmer auf seinen Termin wartete, sei wegen des Lärms in das Büro gestürmt und habe den Angreifer fixiert.
"Das hat der Frau möglicherweise das Leben gerettet", so Leistner. Der Agentursprecher sprach vom bisher schwersten Zwischenfall im Leipziger Jobcenter in der Georg-Schumann-Straße.
Agentur-Vize Alt reagiert betroffen - "nie hundertprozentige Sicherheit"
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Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten: Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Teammitglied und Sozialberater des RA L. Zimmermann.
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so wie ich unsere justitz kenne, bekommt der
AntwortenLöschenassie zwanzig sozialstunden und wenns ein ausländer war !!!!! geht er frei aus, da er so im stress ist !
"und wenns ein ausländer war !!!!! geht er frei aus"
LöschenOuh-ha, für einen kurzen Momente wähnte ich mich in einer Youtube-Kommentarspalte... m(
Dein Eltern waren recht einfallsreich bei deiner Namensgebung. Aber wie man sieht hatts dann doch gepasst du Horst. ..owei owei. .
Löschen" Anmerkung vom Team des Sozialrechtsexperten: Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen"
AntwortenLöschen§§ 32-35 StGB?
Artikel 20 IV GG ?
Nein, so wie ich unserer Justiz einschätze, bekommt er eine übertriebene Strafe (verglichen mit ähnlichen Taten), und die besonderer Schwere der Schuld, über die ja die Richter frei entscheiden können.
AntwortenLöschenUnd wie ich auch schätze, werden wieder einige jubeln. - Besser nicht, Gewalt und Brutalität führen nur zu noch mehr Gewalt.
Aber einige haben sich eben leider nicht im Griff.
Gewaltausübung durch eine Sanktionierung lässt sich im Übrigen auch durch nichts rechtfertigen.
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