Immer mehr Behörden rufen automatisch Kontodaten von Hartz IV-Beziehern, Bafög- oder Wohngeld-Empfängern ab, die sich weigern, über ihr Vermögen Auskunft zu geben.
Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um mehr als 25 Prozent.
Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet, stieg die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent auf 72 578. Seit der Einführung der Kontenabrufe im Jahr 2005 habe es damit schon 333 652 Konto-Auskunftsersuchen gegeben.
Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre Vermögen oder Konten zu machen.
Seit Jahresanfang können auch Gerichtsvollzieher automatisch Kontodaten abrufen.
Quelle:
Anmerkung: BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß §§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.
Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um mehr als 25 Prozent.
Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet, stieg die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent auf 72 578. Seit der Einführung der Kontenabrufe im Jahr 2005 habe es damit schon 333 652 Konto-Auskunftsersuchen gegeben.
Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre Vermögen oder Konten zu machen.
Seit Jahresanfang können auch Gerichtsvollzieher automatisch Kontodaten abrufen.
Quelle:
Anmerkung: BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß §§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.
"Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre Vermögen oder Konten zu machen."
AntwortenLöschenSchade,dass ein "Sozialrechtsexperte" so wörtlich die Mainstream-Meldung übernimmt, ohne nachzudenken. Wer sich "weigert" (hehe), Angaben über seine Finanzen zu machen, bekommt einfach rein gar nichts, kein Hartz-IV, kein Wohngeld, und wohl auch kein BaFög. Das kann kein Grund sein um Kontodaten abzurufen.