Direkt zum Hauptbereich

Das Geschäft mit den Arbeitslosen:Hartz IV-Maßnahmen unter der Lupe

Durch eine Fortbildung sollen Langzeitarbeitslose bald wieder Arbeit finden. Doch die Maßnahmen stellen sich oft als wenig passend heraus.

Den Staat kostet das Milliarden. Wer proftiert also davon?

Reine Beschäftigungstherapie ohne Vermittlungsdruck - hier weiterlesen


S.a. Sozialrechtsexperte: Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter?

S.a. Sozialrechtsexperte: Arbeitslosigkeit ist ein Geschäft-  Die Kundschaft der Jobcenter kann mit einigem rechnen, aber nicht mit Jobs.

Kommentare

  1. Diese abreitslosenhassende Knobel-Ulrich mal wieder - wieso wird die überhaupt als Journalistin bezeichnet?!

    Und dann macht sternTV unter dem Deckmantel der Überschrift schon wieder Werbung für dieses unsägliche Theater-Projekt!!!

    13 von 26 Teilnehmern (für 700,- Euro pro Monat pro Person für 10 Monate!) haben also durch die Maßnahme einen Job gefunden?? Soso..

    Wieviele von denen hätten den denn nicht so oder so gefunden, ohne diese schwachsinnige Hofnarrenchose? Und wieviele von den 13 Leuten steht denn binnen der kommenden sechs Monate wieder auf der Matte? Wieviele von den übriggebliebenen Menschen ist weiterhin auf aufstockende Leistungen angewiesen?!

    Außerdem suchen wir keinen "Job", sondern einen richtigen Arbeitsplatz! Und dieser Jobcenterscherge darf auch noch im TV heucheln: "Was wäre denn die Alternative? Die Menschen ein Leben lang alimentieren?!"

    Mein lieber Herr Jobcenterscherge: Würden Sie die Ihnen anvertrauten Menschen nicht in Niedrig- und Niedrigstlohn hineinzwingen, gäbe es auch mehr Arbeitsplätzen, nämlich jene, die Sie schon durch die Aufstockungspraxis zerstört haben!

    Und außerdem wäre es mal an der Zeit, endlich die Realität anzuerkennen, denn in der Tat wird ein Großteil sein ganzes Leben lang auf ALG2 angewiesen sein! Wäre schön, wenn sie sie dabei wenigstens in Ruhe lassen könnten!

    Über diese Nähausbeuter- und -abzocker schreibe ich lieber nicht auch noch etwas, das macht mein Blutdruck nicht mit.

    AntwortenLöschen
  2. Diese Jobs sehen in etwa so aus: man meldet ein paar Leutchen für einige Tage bei einer trägernahen Zeitarbeitsfirma an und schon ist sozialversicherungspflichtiger Job geschaffen; den man werbewirksam auf das Projekt zurückführt. Oder finanziert den nächsten Träger dafür, dass jemand über die Dauer der Substituierung irgendwas macht, was niemand braucht.

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts aus diesem Blog

Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.

Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übernommen werden, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden und soweit die Schuldübernahme zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertig und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen gewährt werden.  Die Rechtfertigung der Schuldenübernahme ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, in den auch Billigkeitserwägungen einfließen (Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juni 2009 – L 14 AS 618/09 B ER). Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23.09.2011 hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg , - L 14 AS 1533/11 B ER - geurteilt, dass Gründe für einen "unangemessenen" Stromverbrauch in einem einstwe...

Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam

sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil  § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.

Zur Frage, wer für die Kosten der Entrümpelung, Grundreinigung und Renovierung der Wohnung eines Messie zuständig ist

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus einem Fehlgebrauch der Wohnung herrührt (Messie), gehört nicht zum Bedarf für Unterkunft und Heizung iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. 2. Ebenso ist eine notwendige Grundreinigung und Renovierung einer Messie - Wohnung eher nicht auf der Grundlage von §§ 24 Abs. 1 Satz 1, 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II zu regeln. 3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint