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Sprachleitfaden für Jobcenter: Klartext statt Amtsdeutsch

Sie sollen "bitte" schreiben. Und "leider", falls ein Antrag abgelehnt wird. Mit einem Sprachleitfaden will die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern das Amtsdeutsch abgewöhnen.

Ein Wort wird Jobcenter-Beratern aber auch weiterhin nicht über die Lippe kommen.

Von Thomas Öchsner


Es gibt in Deutschland wahrscheinlich keine Institution, die so viel Papier ausstößt wie die Bundesagentur für Arbeit (BA). Mehr als 500.000 Schreiben verschickt die Behörde pro Arbeitstag. Im Jahr sind das 120 Millionen. Es gibt den Bewilligungs- und den Ablehnungsbescheid für Hartz-IV-Empfänger. Es gibt die schriftliche "Anhörung", wenn ein Arbeitsloser Termine unentschuldigt versäumt, und natürlich jede Menge Antragsformulare.


180 Druckvorlagen hat die BA in den vergangenen vier Jahren überarbeitet. Arbeitsloseninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband halfen dabei mit. Auf den Bescheiden soll auf der ersten Seite klar formuliert stehen, wie entschieden wurde - möglichst ohne ständig auf Paragrafen zu verweisen.

"So fachlich wie nötig - so bürgernah wie möglich", lautet die Grundregel.

Das Wort "danke" findet sich - noch - nicht

"Durch eine klarere Sprache wollen wir die Akzeptanz in die Arbeit der Jobcenter erhöhen und damit mehr Vertrauen in unsere Entscheidungen aufbauen", sagt BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt. Er erhofft sich dadurch auch, dass die Anzahl der Widersprüche zurückgeht, "die Hartz-IV-Empfänger oft nur einlegen, weil sie die Bescheide nicht verstanden haben".


Am 1. August soll dann der nächste große Akt der Nürnberger Schreib-Revolution kommen: ein neuer Hartz-IV-Antrag, mit weniger Text, hellgrüner Farbe und vereinfachten Angaben zum Ankreuzen.


Anmerkung: Lassen Sie sich überraschen!

Kommentare

  1. Heinrich Alt schwebt noch immer in den Wolken. Die große Masse der Widersprüche wird eingelegt, weil sich die Betroffenen berechtigt gegen rechtswidrige Entscheidungen wehren.

    Wir brauchen keine bedauernden Ablehnungen, sondern die Abkehr vom Sprachzynismus. Eine „Einladung“, der jeder Aspekt der Freiwilligkeit fehlt, ist keine Einladung, sondern eine Vorladung. Und ein sanktionsbewehrter „Vorschlag“, den man annehmen muss, ist eine Anordnung. Eine „Vereinbarung“, die im Ablehnungsfall als Verwaltungsakt zustandekommt, nennt man Zwangsvertrag. Und eine „Integrationsmaßnahme“ ohne angemessene Entlohnung allein als Mittel der Disziplin und zum Zweck der wirtschaftlichen Entwicklung ist völkerbundswidrige Zwangsarbeit.

    Formularmäßige Rechtsfolgenbelehrungen helfen dem systemimanenten Formenmissbrauch nicht ab. Die begriffliche Perversion ist kennzeichnend für die Schöpfer und bis heute tragendes Element der Agenda 2010. Aus Gründen der Rechtshygiene sollte jede Euphemisierung zur Unwirksamkeit der belastenden Bescheide führen.

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  2. Der Leitfaden wendet sich an die etwa 100.000 Mitarbeiter. Die Ziele sind dabei klar umrissen. Die Schreiben sollen künftig vor Gericht endlich rechtssicher sein und Widersprüche vermeiden, auf die Kunden zumindest „freundlich wirken“, und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit nachhaltig beeinflussen.

    zum Leitfaden:
    http://www.beispielklagen.de/IFG069.html

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