Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre Wohnungen erstattet worden sind.
Ein Beitrag von Kirsten Boldt
Die Stadt muss Tausenden von Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfängern Geld nachträglich auszahlen. Ihnen sind zu wenig Unterkunftskosten für ihre Wohnungen erstattet worden. Dabei geht es um schätzungsweise mehrere Hunderttausend Euro.
Das Arbeits- und Sozialministerium NRW hatte am 25. Mai die Kölner Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie die Unterkunftskosten nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes bislang zu niedrig bemisst.
Das gilt für viele Städte und Gemeinden in NRW. Allein ausschlaggebend für die Berechnung seien die Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetzes. Für Alleinstehende bedeutet das: Sie haben Anspruch auf 50 Quadratmeter-Wohnraum, jede weitere Person auf zusätzliche 15 Quadratmeter.
Im Jobcenter sind mehr als 60 000 Bedarfsgemeinschaften mit Hartz-IV-Empfängern registriert, das Sozialamt verwaltet Akten von mehr als 15 000 Sozialhilfeempfängern. "Die Akten werden rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 überprüft", sagte Barbara Steinraths, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes.
Außer Mietkosten würden auch Heizkosten, Maklergebühren, Mietkautionen berücksichtigt.
Anmerkung: das Arbeits- und Sozialministerium weißt in seinem Erlass vom 15.08.2012 zur Festsetzung der angemessenen KdU in NRW an, dass der Mehrbedarf für Alleinerziehung zu höheren Qm führt, zum Erlass des MAIS NRW:
http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Hinweis:Das BSG hat mit Urteil vom 22.08.2012,- B 14 AS 13/12 R – entschieden, dass Alleinerziehende keinen Anspruch auf einen Wohnflächenmehrbedarf von zehn Quadratmetern haben.
Ein Beitrag von Kirsten Boldt
Die Stadt muss Tausenden von Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfängern Geld nachträglich auszahlen. Ihnen sind zu wenig Unterkunftskosten für ihre Wohnungen erstattet worden. Dabei geht es um schätzungsweise mehrere Hunderttausend Euro.
Das Arbeits- und Sozialministerium NRW hatte am 25. Mai die Kölner Verwaltung darauf hingewiesen, dass sie die Unterkunftskosten nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes bislang zu niedrig bemisst.
Das gilt für viele Städte und Gemeinden in NRW. Allein ausschlaggebend für die Berechnung seien die Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetzes. Für Alleinstehende bedeutet das: Sie haben Anspruch auf 50 Quadratmeter-Wohnraum, jede weitere Person auf zusätzliche 15 Quadratmeter.
Im Jobcenter sind mehr als 60 000 Bedarfsgemeinschaften mit Hartz-IV-Empfängern registriert, das Sozialamt verwaltet Akten von mehr als 15 000 Sozialhilfeempfängern. "Die Akten werden rückwirkend bis zum 1. Januar 2010 überprüft", sagte Barbara Steinraths, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes.
Außer Mietkosten würden auch Heizkosten, Maklergebühren, Mietkautionen berücksichtigt.
Anmerkung: das Arbeits- und Sozialministerium weißt in seinem Erlass vom 15.08.2012 zur Festsetzung der angemessenen KdU in NRW an, dass der Mehrbedarf für Alleinerziehung zu höheren Qm führt, zum Erlass des MAIS NRW:
http://www.harald-thome.de/media/files/MAIS-NRW-15.8.-2012-ERlass-zu-KdU-RS-0477-12-Anlage-A1.pdf
Hinweis:Das BSG hat mit Urteil vom 22.08.2012,- B 14 AS 13/12 R – entschieden, dass Alleinerziehende keinen Anspruch auf einen Wohnflächenmehrbedarf von zehn Quadratmetern haben.
Dann müssen wohl alle, die vorher die Miete für 46 qm bekommen haben, deren Wohung aber 49 qm groß ist, in eine der zahlreich vorhandenen und gerade leerstehenden Wohnungen ziehen, die für einen Quadratmeterpreis von 6 Euro zu haben sind.
AntwortenLöschen[Ja, der Schädel des Behördenmenschen ist so rechteckig wie sein Schreibtisch, und es paßt ungefähr soviel hinein wie in eine Schreibtischschublade.]