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Amtsgericht Köln - Verfahren gegen KEA eingestellt - Die KEAs e. V.- Kölner Erwerbslose in Aktion

Die Staatsanwaltschaft Köln prozessierte heute gegen ein Mitglied der Selbstorganisierung Die KEAs. Grund war eine Anzeige des Jobcenters in Köln Kalk, wegen einer am 3. November 2011 gelaufenen Aktion, die mit einem Polizeieinsatz endete. Die KEAs danken der Staatsanwaltschaft ausdrücklich für die gebotene Möglichkeit, Hartz IV auch in diesem Rahmen thematisieren zu können.

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird bekannterweise Widerstand zur Pflicht!"

Die persönliche Stellungnahme des Angeklagten zu Beginn der Verhandlung mutete historisch an, weshalb wir die Berichterstattung mit seinen Worten beginnen wollen:

Ich stehe heute hier unter dem Vorwurf des Hausfriedensbruch. Sollte ich hier und heute verurteilt werden, verurteilen Sie viele Menschen, welche Empfänger von Leistungen des Arbeitslosengeldes II - besser bekannt unter dem Namen Hartz IV - sind und sich in ihrer Notlage gemeinsam unterstützen möchten. Was am 3. November des letzten Jahres im Jobcenter Köln Kalk passierte war keine Straftat. Es war vielmehr ein Akt menschlicher Solidarität. Wo Unrecht zu Recht wird, wird bekannterweise Widerstand zur Pflicht!

Ich bin Mitglied der Selbsthilfeorganisation Kölner Erwerbslose in Aktion - kurz Die KEAs. Im Rahmen unser gemeinnützigen Arbeit solidarisieren wir uns mit allen Erwerbslosen und solchen, die es leicht werden könnten. Zu unseren Aufgaben gehört es u. a. die Kompetenzen im Umgang mit sozialrechtlichen Fragen zu fördern. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 hat sich die soziale Lage in der Bundesrepublik Deutschland drastisch zugespitzt. Gleich eine ganze Agenda sorgte für einen sozialen Kahlschlag. Eine Kommission aus hochrangigen Wirtschaftsvertretern legte den gesetzlichen Grundstein eines Bürokratiemonsters, welches sich nicht um Menschen, als viel mehr um zurecht gerückte Statistiken bemüht. Bei der Vermittlung in sinnlose und/oder menschenunwürdige Beschäftigungsverhältnisse sind den ausführenden Jobcentern viele - auch unerlaubte - Mittel recht.

So werden Erwerbslose oft in einen rechtswidrigen Vertrag - die so genannte Eingliederungsvereinbarung - gedrängt. Eine Verhandlung auf Augenhöhe, wie es zwischen zwei Vertragspartnern immer der Fall sein muss, findet selten statt. Statt dessen droht man den Erwerbslosen mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes II um bis zu 100 %, sollten sie gegen den diktierten Vertrag verstoßen. Die Möglichkeit der Sanktion als "erzieherische Maßnahme" ist sehr umstritten. Droht man dem Betroffenen doch direkt den Entzug seiner Existenzsicherung an. Dies hat zur Folge, dass in den Jobcentern starre bürokratische Strukturmuster mit menschlichen Emotionen kollidieren. Nur all zu oft bewirkt der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ein außer Kraft setzen der gültigen Gesetze in Form der Sozialgesetzbücher.

Des weiteren trifft es immer zum Monatsanfang eine Vielzahl Erwerbsloser, welche ihre nach dem Gesetz zustehende Leistung nicht oder verspätet erhalten. Einige Jobcenter gelten als regelrechtes Bermudadreieck, in welchem gestellte Anträge auf Nimmerwiedersehen in einem schwarzen Loch verschwinden.

Anstatt dem Hilfebedürftigen direkt durch eine Auszahlung von Bargeld eine Soforthilfe zu ermöglichen, speisen die Jobcenter in Not geratene Menschen nur all zu oft mit einem Lebensmittelgutschein ab. Dies ist gesetzlich jedoch nur im Fall von Drogenmissbrauch sowie unwirtschaftlichem Verhalten vorgesehen. Als wäre die Angst vor Hunger und Obdachlosigkeit nicht schon schmerzlich genug, setzt man die Gutscheinempfänger einer öffentlichen Demütigung und Diffamierung aus. Dementsprechend bedrückend ist die Stimmung in den Wartezonen der Jobcenter. Besonders am Monatsanfang, da wie gesagt viele Betroffene nicht ihre rechtmäßig zustehenden Leistungen erhalten.

Wenn man eine Wartezone des Jobcenters betritt, dann betritt man einen Ort an welchem Angst, Verzweiflung und Perspektivlosigkeit permanent auf der Tagesordnung stehen. Zwischen kahlen Raufasertapeten und einer lieblos gestalteten Umgebung bündeln sich menschliche Schicksale parallel zueinander. Die Wartezeiten sind erdrückend lang. Voller Anspannung und Apathie vegetieren die Wartenden in einem Sumpf aus persönlicher Existenzangst und Hilflosigkeit. Ein gegenseitiger Austausch über die Probleme findet nicht statt. Doch die Probleme der Betroffenen sind sich trotz der Vielfältigkeit ihrer Persönlichkeiten sehr ähnlich. Eine Vielzahl der Probleme entstehen, weil das Jobcenter nicht oder nur sehr begrenzt über gesetzlich festgelegte Rechte aufklärt. Viel zu oft gewinnt man den Eindruck, der eigene Ansprechpartner hat selbst nicht die Gesetzbücher gelesen, nach denen er arbeitet.

Wenn die Beschäftigten einer Behörde ihre eigenen Regeln missachten und die betroffenen Leistungsempfänger nicht umfassend über ihre Rechte aufklären, dann bleibt einem als Betroffener dieses Systems nichts anderes übrig als sich der behördlichen Willkür auszuliefern oder aber sich selbst zu helfen und sich Hilfe zu suchen. An genau dieser Stelle sehen die KEAs ihren Aufgabenbereich.

Einer Gewerkschaft ähnlich, agieren KEAs niemals alleine. KEAs klären über die aktuell gültige Rechtslage auf, leisten Begleitungen zum Amt und arbeiten der sozialen Isolation entgegen. Viele Langzeitarbeitslose haben jegliche Hoffnung und jedes Selbstvertrauen verloren. Sie fühlen sich allein, ausgegrenzt und überflüssig. Diesem Prozess der sozialen Verelendung wirken die KEAs entschieden entgegen!

Als gewerkschaftsähnliche Organisation gibt es für die KEAs keinen besseren Ort als das Jobcenter selbst, um zu agieren. Jede Gewerkschaft hat im Rahmen ihrer Arbeit die Möglichkeit in den Betrieben selbst zu agieren und zu mobilisieren. Erwerbslose haben diesen Ort nicht, außer sie nehmen ihn sich. In der Vergangenheit klappte dies mitunter auch schon sehr gut. Nicht alle Jobcenter reagieren überreizt, wenn engagierte und mutige Erwerbslose solidarische Aufklärungsarbeit leisten. Schon oft wurde das Überlebenshandbuch der KEAs in den Wartehallen geduldet.

"Das Überlebenshandbuch", dass ist nichts weiter als eine Ansammlung von gesetzlich verbrieften Hilfestellungen im Umgang mit dem Jobcenter. All die bestehenden Probleme, die hier bereits benannt wurden, werden hier kurz und bündig zusammen gefasst und darüber aufgeklärt, wie es um die Rechtslage eines jeden Erwerbslosen bestellt ist. Das verteilen dieser Lektüre als Anlass dafür zu nehmen, Hausverbote zu verhängen und sie mit Hilfe der Polizei durchzusetzen, ist skandalös!
Was am 3. November des Jahres 2011 passierte, das war keine Störung des betrieblichen Ablaufs, es war eine Entmündigung und Unterdrückung aufkeimender Solidarität. Nicht ich als Angeklagter bin hier zu verurteilen. Ich bin nur einer von vielen engagierten Kölner Erwerbslosen in Aktion. Nichts weiter als mein auffälliges Aussehen - so vermute ich - ist dafür verantwortlich, dass ausgerechnet ich von den Wachleuten als angeblicher Initiator der Aktion festgemacht und mit einem Hausverbot belegt wurde. Nicht ich bin der Schuldige in diesem Prozess - schuldig allein ist das System Hartz IV und dessen ausführende Organe.

Vielen Dank!

Nach Verlesung des Statements brandete Applaus auf im Kreis der zahlreichen, solidarischen Zuschauer, die eine Einlassprozedur über sich ergehen lassen mussten, als wären potenzielle Terroristen zu erwarten gewesen.

Der mit den blauen Haaren

Von den schwergewichtigen Vorwürfen der Anzeige gegen den Angeklagten blieb lediglich übrig, dass er in den Räumlichkeiten des Jobcenters das sogenannte Überlebenshandbuch verteilte, das der Richter während des Prozesses mehrfach in der Hand hoch hielt und bereits in der Akte gelesen hatte. Einem vor Ort vom Sicherheitsdienst ausgesprochenen Hausverbot folgte der Angeklagte angeblich erst "Minuten später".
Dass Kaffee und Kuchen verteilt worden ist, dass Lieder gesungen wurden, konnten die geladenen Zeugen ? zwei Mitarbeiter des externen Sicherheitsdienstes des Jobcenters ? nicht an der Person des Angeklagten festmachen. Auch konnte man nicht einschätzen, wie viele Personen überhaupt am Tag des Geschehens einer solchen Aktion mitwirkten.

Es war im Kontext der Aktion vom 3. November 2011 der einzige Angeklagte, den man sich womöglich auf Grund seiner auffällig blau gefärbten Haare einfach mal eben herauspickte. Die Nichtigkeit der Vorwürfe, auch im Zusammenhang der Tatsache, das faktisch nirgendwo ein messbarer Schaden entstanden ist, hätte im Vorfeld erkennen lassen können, dass die Anklage auf Treibsand gebaut ist. Statt dessen wurde der Prozess sogar mehrfach vertagt.

War es der Verdacht auf Beleidigung, der den Prozess so wichtig machte?

Ach, ja. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes behaupteten, dass gesungen worden ist, "Rückt die Kohle raus, Ihr Nazis." Weder der Angeklagte, noch andere Teilnehmer der Aktion können mit diesem Vorwurf etwas anfangen. Einer der KEAs bemerkte dazu nach dem Prozess: "Dieser Vorwurf hat uns echt überrascht. Möglich, dass irgendjemand, ein einzelner, während unserer Anwesenheit so was unüberlegt gesagt oder gerufen hat. Eine solche Wortwahl war nicht Bestandteil irgendeines strategischen Konzeptes, eines Aktionsplans oder Teil eines Liedes. Ich kenne niemanden, der es gehört hat und kann mir auch keinen der Teilnehmer vorstellen, der das so gesungen hätte. Davon würden wir uns auch distanzieren."

Die Sicherheitsmitarbeiter wollen es so gehört haben, aber da man es nicht aus dem Munde des jungen Mannes mit den blauen Haaren hörte, war der Vorwurf unerheblich. Auch das hätte man sich im Vorfeld ausrechnen können.

Manche Rechte müssen erkämpft werden!

Was die Aktionen am Jobcenter Köln Kalk brachten, wurde vor allem in der Befragung der beiden Zeugen der Anklage deutlich. Nicht nur, dass sie unabhängig voneinander bestätigten, dass es Monat für Monat Menschen gibt, die ihr zustehendes Geld einfach nicht bekommen und sich dies während der "Geldwoche" - wie es einer nannte ? auch in einem hohen "Kundenbetrieb" und "gereizter Stimmung" widerspiegelt, zwischenzeitlich wird das Verteilen des Überlebenshandbuchs im Jobcenter Köln Kalk toleriert. Auf Weisung der dortigen Standortleitung, die übrigens nicht mehr die selbe ist, wie zu Zeiten der Monat für Monat aufeinander folgenden Aktionen.

Dieses Recht, was damit einhergeht, dass Betroffene sich innerhalb des Wartebereiches und während der unerträglich langen Wartezeiten einander austauschen und gegenseitig beraten können, wurde mit viel Beharrlichkeit erkämpft!
Einstellung nach § 153 Strafprozessordnung

Richter Krebber erntete sowohl von der Staatsanwältin als auch von der Verteidigung ein Kopfnicken, als er die Einstellung des Verfahrens nach § 153 der Strafprozessordnung vorschlug. Der Anwalt des Angeklagten, der engagierte Strafrechtler Detlef Hartmann, bekannte zum Schluss, dass er der Sache der KEAs sehr gewogen gegenüber stehe. Auch dieses Bekenntnis erntete Applaus.

Quelle: Amtsgericht Köln ? Verfahren gegen KEA eingestellt | Die KEAs e. V. ? Kölner Erwerbslose in Aktion

Kommentare

  1. Zu dem Urteil kannman KEAs nur gratulieren.....
    Eine tolle Arbeit die Ihr da leistet.

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