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Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum SGB II


1. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 28.06.2012,- L 18 AS 1472/12 B ER -


ALG II für italienische Staatsangehörige im Rahmen der Folgenabwägung, denn § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 883/2004.



https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154303&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


2. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 20.06.2012,- L 19 AS 1294/12 B ER -


Niederländischer Staatsangehöriger ist nicht vom ALG 2 ausgeschlossen.


Der allein auf der Arbeitssuche beruhende Leistungsausschluss gilt nicht für die Staatsangehörigen eines Vertragsstaats des Europäischen Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 (EFA).


EFA Vorbehalt ist unwirksam.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154299&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


3. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 29.06.2012,- L 28 AS 1153/12 B ER -


Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 28 Abs. 4 SGB 2 werden nur die notwendigen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs berücksichtigt.


Nach den Gesetzesmaterialien soll die Leistung auch dann auf diesen Betrag beschränkt sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler tatsächlich eine weiter entfernte Schule besucht.

Soweit in den Schulgesetzen der Länder eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme insbesondere durch die Träger der Schülerbeförderung vorgesehen ist, ist diese anzurechnen (vgl. Bundestags-Drucksache 17/4095 vom 02.12.2010, S. 30).


Raum, auf der Grundlage der genannten Vorschrift Leistungen für die Kosten für die Beförderung des Kindes zu einer weiter entfernten Schule zu gewähren bzw. hierfür entstandene Kosten zu erstatten, besteht damit nicht.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154304&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


4. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 07.08.2012,- L 18 AS 1908/12 B PKH -


Die SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden(BSG,Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R -).


Die in Teilen des Schrifttums sowie im Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebrachten Argumente können nicht überzeugen (Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R -).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154321&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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