Das Bundeskabinett hat am 28.01.2015 den Bericht über die Höhe
des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und
Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen.
Aus dem Zehnten Existenzminimumbericht geht hervor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden müssen.
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht besteuert wird. Er liegt derzeit bei 8.354 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag soll die angemessene Versorgung von Kindern gesichert werden. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro.
Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diesen Freibeträge erhöht werden müssen:
Die Bundesregierung kann die begünstigenden Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft setzen. Sie wird bis Ende März 2015 einen entsprechenden "Fahrplan" vorlegen. Darin einbezogen ist auch die Frage zur möglichen Anhebung des Kindergeldes.
Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Aus dem Zehnten Existenzminimumbericht geht hervor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden müssen.
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht besteuert wird. Er liegt derzeit bei 8.354 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag soll die angemessene Versorgung von Kindern gesichert werden. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro.
Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diesen Freibeträge erhöht werden müssen:
- Der Grundfreibetrag für Erwachsene muss um 118 Euro für 2015 und weitere 180 Euro für 2016 erhöht werden.
- Der Kinderfreibetrag muss um 144 Euro für 2015 und weitere 96 Euro für 2016 angehoben werden.
Die Bundesregierung kann die begünstigenden Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft setzen. Sie wird bis Ende März 2015 einen entsprechenden "Fahrplan" vorlegen. Darin einbezogen ist auch die Frage zur möglichen Anhebung des Kindergeldes.
Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Gericht/Institution: | BReg |
Erscheinungsdatum: | 28.01.2015juris |
Also bedeutet dies dann das eigentlich auch der monatliche Unterhaltsbetrag für kinder steigen müsste...
AntwortenLöschen