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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - europarechtskonforme Auslegung - Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens

Sozialgericht Berlin,Beschluss vom 11.06.2012, - S 205 AS 11266/12 ER -

1. Die Vorbehaltserklärung der Bundesregierung Deutschland vom 19. Dezember 2011 gegen die Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB 2) ist wirksam.

2. Art 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnung (EG) Nr 883/2004) ist nicht auf besondere beitragsunabhängige Geldleistungen im Sinne von Artt 3 Abs. 3, 70, Anhang 10 Verordnung (EG) Nr 883/2004 wie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzuwenden.

3. § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 ist europarechtskonform dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die Norm nur auf Ausländer anzuwenden ist, die weder in Deutschland integriert sind noch Verbindungen zum nationalen Arbeitsmarkt aufweisen.

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