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VG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen

VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 15.05.2012 - 17 K 3382/07

Sich in Deutschland einen Pass und gar ein Visum zu verschaffen, bedeutet eine persönliche Erniedrigung. Kurt Tucholsky

VG Gelsenkirchen: EuGH soll Rechtmäßigkeit des biometrischen Reisepasses prüfen

Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob die europäische Verordnung, in der Normen über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von EU-Mitgliedsländern ausgestellten Reisedokumenten aufgestellt werden, gültig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15.05.2012 beschlossen (Az.: 17 K 3382/07, unanfechtbar).

Streit um Erfassung von Fingerabdrücken

Der Kläger, ein Rechtsanwalt aus Bochum, hatte bei der Stadt Bochum die Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Die Stadt weigerte sich, weil der Kläger die Erfassung seiner Fingerabdrücke nicht zuließ. Grundlage dieser Entscheidung waren Regelungen im deutschen Passgesetz, die vorsehen, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen sind, auf dem unter anderem Fingerabdrücke gespeichert werden. Das deutsche Passgesetz folgt mit diesen Bestimmungen verbindlichen Vorgaben aus einer europäischen Verordnung und setzt diese in nationales Recht um.

Klagender Rechtsanwalt zweifelt an Rechtsgrundlage

Der Kläger hält die zugrundeliegenden europarechtlichen Bestimmungen der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die Ermächtigungsgrundlage. Darüberhinaus sei das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in unverhältnismäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf Datenschutz eingegriffen. Das VG hat beschlossen, zur Klärung dieser Fragen das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des EuGH einzuholen.

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