RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel: Tilgungsraten bei Eigentumswohnung vom Jobcenter zu übernehmen
Mit Urteil vom 21.02.2012 hat das Sozialgericht Kiel erneut entschieden, dass bei selbst genutztem Wohneigentum auch die Tilgungsraten bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer vergleichbaren Mietwohnung vom Jobcenter nach § 22 Abs. 1 SGB II übernommen werden müssen. Zur Begründung hat die 40. Kammer zutreffend – wenngleich auch sehr knapp – ausgeführt:
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