Gerichtsprozess "Meine Krankenakte gehört mir!"
Düsseldorf/Köln (NRhZ/KfGuD, 25.6.) Auf den ersten Prozess gegen die Elektronische Gesundheitskarte unter dem Motto "Meine Krankenakte gehört mir!" machen die Versichertenorganisation "Neuanfang e.V." und das Komitee für Grundrechte und Demokratie aufmerksam. Kläger Sven S. ist bei der Wuppertaler Bergischen Krankenkasse versichert. Er gehört zu den ersten Versicherten in Deutschland, die die neue "Elektronische Gesundheitskarte" (e-GK) erhalten sollten, verlangt aber, weiterhin ohne diese Karte medizinische Leistungen von seiner Krankenkasse zu bekommen und will sein Verfahren zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe bringen.
Das Verfassungsgericht soll die technische Vernetzung der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken mit zentralen Servern stoppen, für die die Karte der Schlüssel sei. Der erste Schritt auf diesem Weg von Sven S. nach Karlsruhe ist diese Verhandlung in Düsseldorf. Kläger Sven S. wird vom Bündnis "Stoppt die E-Card" unterstützt. Es besteht aus 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten sich über 30.000 Menschen einer Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Man erwartet Vergleichbares bei der Gesundheitskarte.
Es weigern sich bereits hunderte Versicherte, das geforderte Foto für die Karte einzusenden. Sie stehen deswegen mit ihren Krankenkassen im Konflikt. "Die Karte ist der Schlüssel zur geplanten elektronischen Gesundheitsakte. Diese elektronische Akte soll zum Ausverkauf der heutigen Krankenakten an Klinikkonzerne und Versicherungen dienen", sagt der Anwalt. Die Verhandlung findet am Donnerstag, 28.6., 9:00 Uhr vor dem Sozialgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Saal 139 statt und ist öffentlich.
Quelle: News - NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung
Passend dazu einen Artikel in der "Jungen Welt":
AntwortenLöschen»Mein Mandant geht notfalls bis nach Karlsruhe«
Düsseldorfer Sozialgericht muß darüber entscheiden, ob man die elektronische Gesundheitskarte verweigern kann. Gespräch mit RA Jan Kuhlmann, Karlsruhe.
http://www.jungewelt.de/2012/06-26/026.php