Donnerstag, 11. August 2011

Ungeschwärzte Kontoauszüge dürfen nicht verlangt werden

Beantragen mittellose Personen staatliche Prozesskostenhilfe, müssen sie nicht alles von sich preisgeben. So dürfen Gerichte bei der Einkommensprüfung grundsätzlich keine ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem aktuell bekanntgegebenen Beschluss vom 23.05.2011 (AZ: 3 Ta 32/11). Die Forderung stellt eine „unverhältnismäßige Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse dar“, so die Kieler Richter.


Ein Beitrag der Kanzlei Blaufelder

http://www.kanzlei-blaufelder.com/ungeschwarzte-kontoauszuge-durfen-nicht-verlangt-werden/

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