Beantragen mittellose Personen staatliche Prozesskostenhilfe, müssen sie nicht alles von sich preisgeben. So dürfen Gerichte bei der Einkommensprüfung grundsätzlich keine ungeschwärzten Kontoauszüge verlangen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem aktuell bekanntgegebenen Beschluss vom 23.05.2011 (AZ: 3 Ta 32/11). Die Forderung stellt eine „unverhältnismäßige Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse dar“, so die Kieler Richter.
Ein Beitrag der Kanzlei Blaufelder
http://www.kanzlei-blaufelder.com/ungeschwarzte-kontoauszuge-durfen-nicht-verlangt-werden/
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