Samstag, 13. August 2011

Berliner Wahlkampf: F.D.P. kann kein Hartz IV



Nachdem der damalige Parteichef in der Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, 09.02.2010 1 Bvl 1/09, 3/09, 4/09) seine mangelnden Geschichtskenntnisse offenbarte („spätrömische Dekadenz“). Offenbart der Berliner Ableger der Partei nun seine Unkenntnis in Sachen Hartz IV. Mit dem Slogan, „Wir möchten, dass man mit Arbeit besser verdient als ohne“, wird nur wiedergegeben was bei Hartz IV längst Wirklichkeit ist; denn wer arbeitet  hat tatsächlich mehr Geld.

Die ersten 100 Euro des Arbeitsverdienstes sind anrechnungsfrei und von den nächsten 1000 Euro brutto können vom Netto 20% abgezogen werden (§ 11b Abs. 2 Abs. 3 SGB II).

Vielleicht ist die F.D.P. eine neue Arbeiterpartei, die für die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung höhere Steuersätze vorsieht als für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit.

Bis das Mährchen von der Arbeiterpartei Wirklichkeit wird, gilt weiterhin: Wir wollen, dass sich ihr Leistung lohnt.

Berechnungsbeispiel:

Hartz IV ohne Arbeit

Hartz IV mit Arbeit

1. Regelleistung
364 Euro
Arbeitseinkommen monatlich brutto
1.000 Euro
2. Kosten der Unterkunft
378 Euro
Arbeitseinkommen monatlich netto
790 Euro
Gesamtleistung
742 Euro
Anrechnungsfreier Betrag
-100 Euro


20% von 900 Euro
- 180 Euro


Anrechnung Entgelt auf Hartz IV Anspruch
510 Euro


Hartz IV Leistung an den „Arbeiter“ 742 – 510 =
232 Euro monatlich


Fazit: Der „Arbeiter“ hat monatlich 1.022 Euro (790 + 232), der Nichtarbeiter nur 742 Euro.

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