Die ersten 100 Euro des Arbeitsverdienstes sind anrechnungsfrei und von den nächsten 1000 Euro brutto können vom Netto 20% abgezogen werden (§ 11b Abs. 2 Abs. 3 SGB II).
Vielleicht ist die F.D.P. eine neue Arbeiterpartei, die für die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung höhere Steuersätze vorsieht als für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit.
Bis das Mährchen von der Arbeiterpartei Wirklichkeit wird, gilt weiterhin: Wir wollen, dass sich ihr Leistung lohnt.
Berechnungsbeispiel:
Hartz IV ohne Arbeit | Hartz IV mit Arbeit | ||
1. Regelleistung | 364 Euro | Arbeitseinkommen monatlich brutto | 1.000 Euro |
2. Kosten der Unterkunft | 378 Euro | Arbeitseinkommen monatlich netto | 790 Euro |
Gesamtleistung | 742 Euro | Anrechnungsfreier Betrag | -100 Euro |
20% von 900 Euro | - 180 Euro | ||
Anrechnung Entgelt auf Hartz IV Anspruch | 510 Euro | ||
Hartz IV Leistung an den „Arbeiter“ 742 – 510 = | 232 Euro monatlich |
Fazit: Der „Arbeiter“ hat monatlich 1.022 Euro (790 + 232), der Nichtarbeiter nur 742 Euro.
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