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Auch Homosexuelle haben Anspruch auf ALG I .

Das Sozialgericht München hat mit einem Urteil die Gleichstellung Homosexueller gestärkt, wonach sie grundsätzlich das Recht auf die sofortige Zahlung von Arbeitslosengeld haben, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgeben, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen (AZ: AL 816/08).

Somit werden Homosexuelle auch ohne eingetragene Lebenspartnerschaft behandelt wie etwa heterosexuelle Paare oder Verheiratete, Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Im konkreten Fall war ein Mann aus Berlin zu seinem Lebensgefährten nach München gezogen und hatte deshalb seine Anstellung als Hotel-Rezeptionist gekündigt. Die Bundesagentur sperrte ihm daraufhin für zwölf Wochen das Arbeitslosengeld.

Die Bundesagentur begründetete die Sperre damit, dass Umzug zum langjährigen Freund nicht als wichtiger Grund anerkannt werden könne. Zu Unrecht, wie das SG München  nun feststellte. Trotzdem wurde die Klage abgewiesen, denn der Kläger hatte sich nicht rechtzeitig um einen neuen Job bemüht.

Quelle: http://www.abendblatt.de/politik/article1989635/Sozialgericht-staerkt-Gleichstellung-Homosexueller.html

Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.

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