Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Höhe des Gründungszuschusses - zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld - keine Verminderung des bewilligten Leistungssatzes um Nebeneinkommen bei beendeter Nebentätigkeit
BSG, Urteil vom 24.11.2010, - B 11 AL 12/10 R -
Bei der Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses ist auf das zuletzt bewilligte Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen abzustellen, wenn die frühere Nebenbeschäftigung eingestellt wird.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11906
Bei der Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses ist auf das zuletzt bewilligte Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen abzustellen, wenn die frühere Nebenbeschäftigung eingestellt wird.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11906
Kommentare
Kommentar veröffentlichen