Ein Beitrag vom Experten Hans-Otto Burschel , Direktor des Amtsgerichts
Quelle: beck- blog
BVerfG v. 14.07.2011 - 1 BVR 932/10
Buschel bespricht die vorgennante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dem nachfolgenden Beitrag.
beck-blog: http://www.jurablogs.com/de/neuregelung-anrechnung-kindergeldes-verfassungswidrig
http://blog.beck.de/2011/08/13/neuregelung-der-anrechnung-des-kindergeldes-nicht-verfassungswidrig
Anmerkung: Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sind zu berücksichtigendes Einkommen im SGB II (Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 04.11.2010, - L 7 AS 714/10 B ER - 9.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 07.07.2010, Aktenzeichen 1 BvR 2556/09, festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch die Anrechnung von Einkommen nicht verletzt wird. Dieses Grundrecht greift erst dann ein, wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen.
Die Höhe des Existenzminimums definiert nicht etwa die Antragstellerin, die vorbringt, dass neben dem Kindergeld und dem Unterhaltsvorschuss mindestens 780,- Euro nötig seien, um das Allernötigste zu decken. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 09.02.2010, Aktenzeichen 1 BvL 1/09, entschieden, dass die Vorgaben des SGB II zur Höhe der Regelleistungen bis Ende 2010 anzuwenden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit weiterem Beschluss vom 11.03.2010, Aktenzeichen 1 BvR 3163/09, festgestellt, dass speziell die Anrechnung von Kindergeld auf die Leistungen nach dem SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Kindergeld dient bei Steuerpflichtigen der Freistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommensteuer. Der Gesetzgeber ist aber nicht verpflichtet, dieser Vergünstigung entsprechende Sozialleistungen an Personen zu erbringen, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen.
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Quelle: beck- blog
BVerfG v. 14.07.2011 - 1 BVR 932/10
Buschel bespricht die vorgennante Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dem nachfolgenden Beitrag.
beck-blog: http://www.jurablogs.com/de/neuregelung-anrechnung-kindergeldes-verfassungswidrig
http://blog.beck.de/2011/08/13/neuregelung-der-anrechnung-des-kindergeldes-nicht-verfassungswidrig
Anmerkung: Kindergeld und Unterhaltsvorschuss sind zu berücksichtigendes Einkommen im SGB II (Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 04.11.2010, - L 7 AS 714/10 B ER - 9.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 07.07.2010, Aktenzeichen 1 BvR 2556/09, festgestellt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch die Anrechnung von Einkommen nicht verletzt wird. Dieses Grundrecht greift erst dann ein, wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen.
Die Höhe des Existenzminimums definiert nicht etwa die Antragstellerin, die vorbringt, dass neben dem Kindergeld und dem Unterhaltsvorschuss mindestens 780,- Euro nötig seien, um das Allernötigste zu decken. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 09.02.2010, Aktenzeichen 1 BvL 1/09, entschieden, dass die Vorgaben des SGB II zur Höhe der Regelleistungen bis Ende 2010 anzuwenden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit weiterem Beschluss vom 11.03.2010, Aktenzeichen 1 BvR 3163/09, festgestellt, dass speziell die Anrechnung von Kindergeld auf die Leistungen nach dem SGB II mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Kindergeld dient bei Steuerpflichtigen der Freistellung des Existenzminimums des Kindes von der Einkommensteuer. Der Gesetzgeber ist aber nicht verpflichtet, dieser Vergünstigung entsprechende Sozialleistungen an Personen zu erbringen, die kein zu versteuerndes Einkommen erzielen.
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
Wenn Kindern jegliches Einkommen als existenzsichernd angerechnet wird, sollten sie durchaus darauf achten, daß sie auch nur Ausgaben davon tätigen, für die sie Verantwortung tragen und nicht in Sippenhaft für elterliche Entscheidungen genommen werden.
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