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Der Sozialrechtsexperte informiert zur aktuellen Rechtsprechung zum SGB II/SGB XII.

1. Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 22.07.2011, - L 12 AS 4994/10 -

Einer Bewilligung von Alg II steht zu verwertendes Vermögen solange entgegen, bis es verbraucht ist. Bei Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit aufgrund von Vermögen ist die gesamte überzahlte Leistung zu erstatten. Eine Beschränkung des Rückforderungsbetrags der Höhe nach auf den Wert des zu verwertenden Vermögens erfolgt nicht.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143863&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


2. Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 09.02.2011, - L 6 AS 280/08 -, Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter dem AZ.: - B 4 AS 52/11 B -

Der Zufluss der Abfindung auf die Versorgungsanwartschaft des Pensions-Sicherungs-Vereins stellt Einkommen dar, welches bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143945&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


3. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23.06.2011, - L 5 AS 129/11 B ER -

Erkrankungen wie Neurodermitis und Adipositas rechtfertigen in der Regel keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 5 SGB II.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143896&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


4. Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 20.07.2011, - L 7 SO 133/11 B - 


Die Frage, ob eine Laktoseintoleranz, also eine Nahrungsmittelunverträglichkeit, überhaupt – auch wenn sie zu einem Mehrbedarf führen sollte – im Rahmen von § 30 Abs. 5 SGB XII berücksichtigungsfähig ist, ist eine Rechtsfrage, die noch nicht jedenfalls nicht zu Ungunsten der Klägerin – abschließend geklärt ist.



Anmerkung : Die Empfehlungen des Deutschen Vereins aus dem Jahre 2008 enthalten zu der bei der HB vorliegenden Laktoseintoleranz keine ausdrückliche Beurteilung. Hinzu kommt, dass die HB an einem Diabetes mellitus leidet und sich beide Gesundheitsbeeinträchtigungen möglicherweise – und nach dem Vortrag der HB – beeinflussen bzw. in ihren Auswirkungen auf das Ernährungsverhalten und die damit verbundenen Kosten verstärken.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143946&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


5. Sozialgericht Karlsruhe Urteil vom 22.07.2011, - S 1 SO 5198/10 -

Der Verpflichtung des Empfängers von in einer Bildungseinrichtung erbrachten Eingliederungshilfeleistungen oder der übrigen gemäß § 19 Abs. 3 SGB XII Einstandspflichtigen zum Kostenersatz für häusliche Ersparnis steht nicht entgegen, dass die in der Einrichtung eingenommene kostenlose Verpflegung integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe ist.

Für die inhaltliche Ausfüllung des im Gesetz nicht definierten Begriffs der "häuslichen Ersparnis" sind aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Praktikabilität auf Erfahrungswerten der Hilfeträger beruhende Pauschalierungen und Schätzungen zulässig. Insoweit eignet sich insbesondere der regelsatzmäßige Bedarf des Hilfeempfängers als brauchbarer Anhaltspunkt.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143956&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.

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