Bei der Vertretung von Hartz IV Empfängern und der anschließenden Gebührenfestsetzung erlebt man teilweise kuriose Dinge. Der Spareifer der Urkundsbeamten und Richter ist sicherlich bemerkenswert.
Dass Gebührentatbestände entfallen können, weil der Urkundbeamte meint, der Rechtsanwalt habe bereits genug (Geld)erhalten, sprengt meine bisherige Vorstellungskraft.
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