Nach den mir bisher leider nur als Auszügen aus Interviews und Presseberichten bekannten Mitteilungen über die Zuschussrente, soll diese unter folgenden Bedingungen geleistet werden:
- 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn man nach der Ausbildung vom 20. Lebensjahr sein Leben lang im Hartz-IV-Bezug war, hat man die erreicht, denn Hartz IV Zeiten sind so genannte Anrechnungszeiten.
- 35 Beitragsjahre wird bereits etwas schwieriger, allerdings, wer 35 Jahre einen Minijob (400 Euro-Job) hatte und gleichzeitig auf seine Befreiung von der Beitragspflicht verzichtet hatte, erreicht den Zustand auch. Aber wer wusste dass schon. Die Beträge werden letztlich von den Jobcentern übernommen, weil sie nicht in der 100-Euro-Pauschale enthalten sind. Übrigens Erziehungszeiten sind Beitragszeiten und zwar für die ersten drei Lebensjahres des Kindes (§ 56 Abs.1 SGB VI). Zu Beginn sollen nur 30 Beitragsjahre erforderlich sein. Wer seit dem 1.Janaur 2005 in Hartz IV war hat bis zum 31.12.2010 fünf Beitragsjahre.
- Zusätzlich sollen noch fünf Jahre zusätzlicher Vorsorge erforderlich sein. Das habe ich einem Beitrag des Tagesspiegels entnommen. Sind damit die Beiträge zur Riesterrente gemeint oder muss man in die „Zuschussrente“ gesondert einzahlen?
Die Zuschussrente soll 850 Euro betragen und über der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsfähigkeit liegen. Das wird sehr sehr knapp, weil die Mieten in Deutschen Großstädte derzeit kräftig steigen und man leicht über diesen Betrag kommt. Allerdings wird dann ein Anspruch auf Wohngeld den Bedarf die Unterkunft derzeit noch abdecken.
Kritik:
1. Die meisten Menschen haben bei einem Minijob nicht auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichtet.
2. Selbstständige haben in vielen Fällen nicht ausreichend vorgesorgt, bzw. deren Alternsvorsorge wurde bei Insolvenz ihres Unternehmens von den Gläubigern (insbesondere den Banken) verwertet. Hier wurde erst in letzter Zeit Abhilfe durch den umfassenden Pfändungsschutz geschaffen.
3. Selbständigen wird die Vorsorge, insbesondere wenn sie Hartz IV beziehen derzeit noch erschwert. Sie können nur in den ersten drei Jahren Ihrer Tätigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtmitglieder beitreten. Die Pflichtmitgliedschaft ist erforderlich, weil andernfalls die Beiträge nicht vom Einkommen nach dem SGB II abgezogen werden können. Ob freiwillige Beiträge oder Beiträge zur privaten Basisrente vom Einkommen eines Selbstständigen abgezogen werden können, lässt sich den Regeln des SGB II nicht eindeutig entnehmen. Bei Geringverdienen unter 400 Euro erfolgt zu dem die Berücksichtigung nur im Rahmen der 100 Euro Pauschale, so dass wenig Anreiz besteht, in eine private Rentenversicherung oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.
4. Auch Menschen die Grundsicherung und/oder einen Minirente beziehen, müssen wie Hartz-IV-Empfänger hinzuverdienen können.
Fazit: Schussrente hört sich gut an, scheint auch ein Schritt in die richtige Richtung zu sein, muss aber auch wirklich für alle erreichbar sein und das sie nicht. Auch die Minijobs liegen in manchen Gegenden (z. B. Uckermark) nicht auf der Strasse. Von der Beschäftigungsmöglichkeit nach § 16e SGB II wird kaum Gebrauch gemacht, demnächst soll diese Möglichkeit auf 5% des Budgets der Jobcenter reduziert werden.
Anmerkung von Willi 2: Die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Rente langjährig Versicherter durch einen steuerfinanzierten Zuschuss aufzustocken, stoßen auf Kritik.
«Die Zuschussrente hilft nicht gegen Altersarmut und wäre in dieser Form nicht mehr als ein Placebo», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Handelsblatt (Donnerstag). «Denn die Voraussetzungen könnten die, die am meisten auf Hilfe angewiesen sind, nicht erfüllen, vor allem Niedriglöhner, langzeitarbeitslose und erwerbsgeminderte Menschen nicht.» Auch wer zeitweise als Selbstständiger nicht versichert war, gehe leer aus.
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/uberregional/politik/brennpunkte/Brennpunkte-Kritik-an-Renten-Plaenen-von-der-Leyens;art266,444462
Weiterer Schlag ins Gesicht künftiger Rentner
Nachdem die Bundesregierung schon das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und damit das Armutsrisiko im Alter deutlich erhöht hat, werde jetzt der Anschein erweckt, eine Mindestrente verhindere in Zukunft Altersarmut. „Das ist reine Augenwischerei“, sagt Margit Jung, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
http://www.dtoday.de/regionen/mein-today/parteien_artikel,-Weiterer-Schlag-ins-Gesicht-kuenftiger-Rentner-_arid,91986.html
Anmerkung von Willi 2: Die Pläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die Rente langjährig Versicherter durch einen steuerfinanzierten Zuschuss aufzustocken, stoßen auf Kritik.
«Die Zuschussrente hilft nicht gegen Altersarmut und wäre in dieser Form nicht mehr als ein Placebo», sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Handelsblatt (Donnerstag). «Denn die Voraussetzungen könnten die, die am meisten auf Hilfe angewiesen sind, nicht erfüllen, vor allem Niedriglöhner, langzeitarbeitslose und erwerbsgeminderte Menschen nicht.» Auch wer zeitweise als Selbstständiger nicht versichert war, gehe leer aus.
http://www.fuldaerzeitung.de/nachrichten/uberregional/politik/brennpunkte/Brennpunkte-Kritik-an-Renten-Plaenen-von-der-Leyens;art266,444462
Weiterer Schlag ins Gesicht künftiger Rentner
Nachdem die Bundesregierung schon das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben und damit das Armutsrisiko im Alter deutlich erhöht hat, werde jetzt der Anschein erweckt, eine Mindestrente verhindere in Zukunft Altersarmut. „Das ist reine Augenwischerei“, sagt Margit Jung, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
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