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Mehr Recht für Arme

Anwaltliche Vertretung von Hartz-IV-Beziehern ist vielfach ein Minusgeschäft. Die dafür verantwortliche Gebührenregelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt.

Von Ralf Wurzbacher

Hartz-IV-Bezieher haben ab sofort bessere Karten, juristischen Beistand im Streit mit ihrem Jobcenter zu erhalten. Nach einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. August müssen die im Sozialrecht außergerichtlich erlangten Gebühreneinnahmen vollständig beim mit der Angelegenheit befaßten Anwalt verbleiben. Bisher wurden die entsprechenden Bezüge in aller Regel erheblich beschnitten, wodurch sich eine Vertretung von sozial Hilfsbedürftigen ökonomisch nicht rechnete.

 Der Karlsruher Richterspruch ist inzwischen gültige Rechtslage, die nötige Gesetzesänderung wurde vom Bundestag bereits beschlossen.


Zitat: Das Bundesjustizministerium hatte schon im Verlauf des Verfahrens vor dem höchsten deutschen Gericht in einer Stellungnahme Handlungsbereitschaft signalisiert und umgehend eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die in der Zwischenzeit vom Parlament verabschiedet wurde. Die Eilfertigkeit der politisch Verantwortlichen ist auch ein Hinweis darauf, wie haltlos der frühere Rechtszustand war. Daß dieser überhaupt so lange Bestand hatte, erklärt Lorenz damit, daß »arme, sozial bedürftige Menschen einfach keine Lobby« hätten. Dagegen nannte er die Motive für die alte Gebührenregelung »sehr durchsichtig«. Sozialgerichtsprozesse kämen den Staat teuer zu stehen. »Man will die Kosten möglichst tief drücken, damit das Staatssäckel nicht zu stark belastet wird«.



Weiter:  Mehr Recht für Arme (Tageszeitung junge Welt) Das Landessozialgericht München hat dies in einer Entscheidung vom
 04.03.2011 L 15 SF 11/09 auch so gesehen. Wer auf meinem Vortrag bei der Anwaltakademie in Frankfurt am Mai im Mai diesen Jahres war, hat von dieser Entscheidung gewusst. Wenn man einen Mandanten vertrat der zunächst Beratungshilfe und dann Prozesskostenhifel hatte, dann musste man das Widerspruchsverfahren kostenfrei miterledigen und wenn man vom Mandanten die 10 Euro nicht nahm erhielt man sogar weniger Vergütung.


http://www.jungewelt.de/2011/09-16/004.php

Unser Dank gilt Willy V. für die Übersendung des Artikels.

Zusatz das LSG München hat diese in einer Entscheidung vom  

Kommentare

  1. Es sieht natürlich jeder aus seiner Warte, aber dass sich "eine Vertretung von sozial Hilfsbedürftigen ökonomisch nicht rechnete" würde ich ernsthaft bezweifeln. Dafür gibt es zu viele Anwälte, die gezielt in der Arge werben oder bei jeder Kleinigkeit zum Rechtsweg raten, für den Leistungsempfänger kostet es ja eh nichts.

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  2. Das war schon eine merkwürdige Entscheidung des Gesetzgebers, dass man bei vorheriger Beratungshilfe und anschließender Prozesskostenhilfe weniger Vergütung erhielt als wenn man nur im Klageverfahren tätig war. Ein Senat des BAy LSG hat das auch so gesehen. Übrigens, wer mit Hartz IV Geld verdienen will muss schon verdammtgut und schnell sein.

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  3. War ein Grund, warum ich damals von meiner Idee Sozialrecht anzubieten sehr schnell wieder abgekommen bin.

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