Ab dem 1.September 2011 können alle schwerbehinderten Menschen mit den Merkzeichen G,"aG", "H", "GI" oder Bl" kostenfrei die Regionalzüge der Deutschen Bahn ohne Kilometerbegrenzung (50 km) nutzen. Sie benötigen lediglich ein Beiblatt zu ihrem Schwerbehindertenausweis, das mit einer Wertmarke des Versorgungsamtes versehen ist. Die Wertmarke kostet allerdings weiterhin 60 Euro jährlich bzw. 30 Euro halbjährlich.
Hartz IV empfänger und Bezieher von Grundsicherung sowie Sozialhilfe erhalten die Wertmarke kostenlos (§ 145 Abs.1 Nr.2 SGB IX).
Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis berechtigt darüber hinaus, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen.
Die schwerbehinderten Menschen können die Regionalbahnen, den Regionalexpress, den Interregio-Express und die S-Bahnenkostenlos nutzen.
Tipp: Mit dem Interregio kommen Sie fast überall hin.
Anmerkung: Die Regelung betrifft zunächst nur die Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Die übrigen Bahnen sollen ab dem 1. Januar 2012 durch Änderung des § 147 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX mit einbezogen werden. Für diese Bahnen gilt weiterhin die alte 50-km-Grenze. Näheres über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Merkzeichen G erhalten Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50, die eine Strecke von 2.000 Metern nicht in einer Zeit von 1/2 Stunde zurücklegen können (BSG,
Hartz IV empfänger und Bezieher von Grundsicherung sowie Sozialhilfe erhalten die Wertmarke kostenlos (§ 145 Abs.1 Nr.2 SGB IX).
Das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis berechtigt darüber hinaus, kostenfrei eine Begleitperson mitzunehmen.
Die schwerbehinderten Menschen können die Regionalbahnen, den Regionalexpress, den Interregio-Express und die S-Bahnenkostenlos nutzen.
Tipp: Mit dem Interregio kommen Sie fast überall hin.
Anmerkung: Die Regelung betrifft zunächst nur die Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Die übrigen Bahnen sollen ab dem 1. Januar 2012 durch Änderung des § 147 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX mit einbezogen werden. Für diese Bahnen gilt weiterhin die alte 50-km-Grenze. Näheres über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Merkzeichen G erhalten Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50, die eine Strecke von 2.000 Metern nicht in einer Zeit von 1/2 Stunde zurücklegen können (BSG,
10.12.1987 - 9a RVs 11/87). | |||
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