ein Beitrag von Welt online.
"Die aktuelle Statistik schönt die Lage: Jeder zweite Arbeitslose über 58 Jahren wird offiziell nicht mitgezählt. Ältere Bewerber gelten als unproduktiv und wenig flexibel.
Für Ursula von der Leyen (CDU) sind sie die „Gewinner am Arbeitsmarkt“: die Älteren. Vom Aufschwung hätten diese am meisten profitiert, ihre Beschäftigung habe kräftig zugenommen. Der „Silberschatz des Alters“ an Berufs- und Lebenserfahrung wolle kein Arbeitgeber mehr missen, ist sich die Arbeitsministerin sicher.
Die Zahl der registrierten Arbeitslosen zwischen 58 und 65 Jahren stieg in den letzten Jahren an.. Foto: Infografik Welt Online Unter den Hartz-IV-Empfängern liegt die Quote der Älteren, die in der Statistik auftauchen, immer noch unter 25 Prozent....
Seit drei Jahren kein Stellenangebot mehr unterbreitet
Traudl Moser aus München kann diese Jubelarien über das Alter nicht mehr hören. Die 61-jährige Münchnerin ist eine Verliererin am Arbeitsmarkt. Sie lebt von Hartz IV. Seit drei Jahren hat ihr das Jobcenter kein Stellenangebot mehr unterbreitet.
„Seit Jahren erzählen die Politiker, dass sie für uns ältere Arbeitslose etwas tun, aber nichts ist passiert“, meint sie. Dabei hat die gelernte Bürokauffrau, die nach der Trennung von ihrem Mann ihre beiden Kinder allein großziehen musste, nichts unversucht gelassen, um wieder in Arbeit zu kommen.
"Transparenz der Statistik für Ältere deutlich erhöht"
Dass nicht alle älteren Arbeitslosen in der Statistik erfasst werden, gesteht auch die Bundesregierung ein. „Zu Beginn des Jahres 2011 sind rund 43 Prozent der Bezieher arbeitslos registriert“, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage von Linkspartei-Chef Klaus Ernst. Im Vorjahr waren es nur 39 Prozent und 2007 sogar nur 14 Prozent.
"Dann ist wenigstens die Miete sicher"
Von der 58er-Regelung machte damals auch Traudl Moser Gebrauch. Ein Anwalt hatte ihr dazu geraten: „Dann ist wenigstens die Miete sicher“, hatte sie damals gedacht. Inzwischen ist die Münchnerin froh darüber: „Ich werde jetzt nicht mehr mit irgendwelchen Maßnahmen schikaniert“, sagt sie. „Ich hätte doch eh keine Chance mehr, einen Job zu finden.“
"Ein Anreiz, sich nicht um diese Arbeitslosen zu kümmern“
Martin Brussig von der Universität Duisburg-Essen fordert die Abschaffung der Regelung. „Für die Vermittler besteht dadurch ein Anreiz, sich nicht um diese Arbeitslosen zu kümmern“, sagt Brussig. „Wenn sie ihnen kein Angebot machen, sind sie automatisch nach einem Jahr verschwunden.“
weiter hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13627109/Alte-werden-aus-der-Arbeitslosenstatistik-getrickst.html
Anmerkung: Für Hilfebedürftige, deren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II vor dem 01.01.2008 entstanden ist und die das 58. Lebensjahr vor diesem Tag vollendet haben, hat der Gesetzgeber in § 65Abs. 4 SGB II eine Vertrauensschutzregelung geschaffen. Sie dürfen nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme ihrer Altersrente aufgefordert werden.
Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 24.05.2011, - L 7 AS 88/11 B ER -
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/fur-hilfebedurftige-deren-anspruch-auf.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
"Die aktuelle Statistik schönt die Lage: Jeder zweite Arbeitslose über 58 Jahren wird offiziell nicht mitgezählt. Ältere Bewerber gelten als unproduktiv und wenig flexibel.
Für Ursula von der Leyen (CDU) sind sie die „Gewinner am Arbeitsmarkt“: die Älteren. Vom Aufschwung hätten diese am meisten profitiert, ihre Beschäftigung habe kräftig zugenommen. Der „Silberschatz des Alters“ an Berufs- und Lebenserfahrung wolle kein Arbeitgeber mehr missen, ist sich die Arbeitsministerin sicher.
Die Zahl der registrierten Arbeitslosen zwischen 58 und 65 Jahren stieg in den letzten Jahren an.. Foto: Infografik Welt Online Unter den Hartz-IV-Empfängern liegt die Quote der Älteren, die in der Statistik auftauchen, immer noch unter 25 Prozent....
Seit drei Jahren kein Stellenangebot mehr unterbreitet
Traudl Moser aus München kann diese Jubelarien über das Alter nicht mehr hören. Die 61-jährige Münchnerin ist eine Verliererin am Arbeitsmarkt. Sie lebt von Hartz IV. Seit drei Jahren hat ihr das Jobcenter kein Stellenangebot mehr unterbreitet.
„Seit Jahren erzählen die Politiker, dass sie für uns ältere Arbeitslose etwas tun, aber nichts ist passiert“, meint sie. Dabei hat die gelernte Bürokauffrau, die nach der Trennung von ihrem Mann ihre beiden Kinder allein großziehen musste, nichts unversucht gelassen, um wieder in Arbeit zu kommen.
"Transparenz der Statistik für Ältere deutlich erhöht"
Dass nicht alle älteren Arbeitslosen in der Statistik erfasst werden, gesteht auch die Bundesregierung ein. „Zu Beginn des Jahres 2011 sind rund 43 Prozent der Bezieher arbeitslos registriert“, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage von Linkspartei-Chef Klaus Ernst. Im Vorjahr waren es nur 39 Prozent und 2007 sogar nur 14 Prozent.
"Dann ist wenigstens die Miete sicher"
Von der 58er-Regelung machte damals auch Traudl Moser Gebrauch. Ein Anwalt hatte ihr dazu geraten: „Dann ist wenigstens die Miete sicher“, hatte sie damals gedacht. Inzwischen ist die Münchnerin froh darüber: „Ich werde jetzt nicht mehr mit irgendwelchen Maßnahmen schikaniert“, sagt sie. „Ich hätte doch eh keine Chance mehr, einen Job zu finden.“
"Ein Anreiz, sich nicht um diese Arbeitslosen zu kümmern“
Martin Brussig von der Universität Duisburg-Essen fordert die Abschaffung der Regelung. „Für die Vermittler besteht dadurch ein Anreiz, sich nicht um diese Arbeitslosen zu kümmern“, sagt Brussig. „Wenn sie ihnen kein Angebot machen, sind sie automatisch nach einem Jahr verschwunden.“
weiter hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13627109/Alte-werden-aus-der-Arbeitslosenstatistik-getrickst.html
Anmerkung: Für Hilfebedürftige, deren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II vor dem 01.01.2008 entstanden ist und die das 58. Lebensjahr vor diesem Tag vollendet haben, hat der Gesetzgeber in § 65Abs. 4 SGB II eine Vertrauensschutzregelung geschaffen. Sie dürfen nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme ihrer Altersrente aufgefordert werden.
Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 24.05.2011, - L 7 AS 88/11 B ER -
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/fur-hilfebedurftige-deren-anspruch-auf.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
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