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Bundesrat will junge Asylbewerber an Bildungs-und Teilhabepaket beteiligen

ein Beitrag von Juris

Die Länder möchten auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, rückwirkend zum 01.01.2011 am Bildungs-und Teilhabepaket beteiligen.

In ihrer Plenarsitzung am 23.09.2011 fassten sie daher eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, umgehend den Leistungsbezug dieser Personengruppe zu ermöglichen. Zur Begründung führen die Länder aus, dass ansonsten eine Ausgrenzung dieser Kinder und Jugendlichen von der soziokulturellen Teilhabe erfolgt, die auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar ist. Die den Kommunen entstehenden Mehrbelastungen soll der Bund durch eine Kostenbeteiligung auffangen.

http://www.juris.de/jportal/portal/t/15qn/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA110903037&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Entschließung des Bundesrates, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Leistungsbezug nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes in das Bildungs- und Teilhabepaket umgehend einzubeziehen (AsylbLG) (BR-Drs. 364/11 – PDF, 273 KB)

http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2011/0301-400/364-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/364-11.pdf

Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.

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