ein Beitrag von Von Rolf Winkel
Zeiten des Bezugs von ALG II bringen seit Anfang 2011 keinerlei Rentenansprüche mehr. Doch es gibt eine Ausnahme – und zwar für die rund 750.000 Hartz-IV-Bezieher, die ganz legal einen Minijob haben und damit sogenanntes „aufstockendes Arbeitslosengeld II“ erhalten. Dafür müssen die Betroffenen allerdings auf die Versicherungsfreiheit ihres Minijobs verzichten, meint Rolf Winkel.
Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind seit Anfang 2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Wer ALG II bezieht, erwirbt damit keine Rentenansprüche mehr, auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Lediglich ein bereits bestehender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten.
Ausnahme: Sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung
Soweit sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, sind auch ALG-II-Bezieher natürlich über ihren Job rentenversichert.
weiterlesen hier: http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/hartz-iv-bezieher-per-minijob-zu-rentenanspruechen.php
Zeiten des Bezugs von ALG II bringen seit Anfang 2011 keinerlei Rentenansprüche mehr. Doch es gibt eine Ausnahme – und zwar für die rund 750.000 Hartz-IV-Bezieher, die ganz legal einen Minijob haben und damit sogenanntes „aufstockendes Arbeitslosengeld II“ erhalten. Dafür müssen die Betroffenen allerdings auf die Versicherungsfreiheit ihres Minijobs verzichten, meint Rolf Winkel.
Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sind seit Anfang 2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr versicherungspflichtig. Wer ALG II bezieht, erwirbt damit keine Rentenansprüche mehr, auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Lediglich ein bereits bestehender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten.
Ausnahme: Sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung
Soweit sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, sind auch ALG-II-Bezieher natürlich über ihren Job rentenversichert.
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