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Sozialgerichte drücken Rechtsanwaltsgebühren, wo sie nur können Rechtsanwälte das neue Edelpräkariat?

Ein Beispiel: Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren werden von den Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B und Hessen 03.05.2011- L 2 AL 21/11 B; L 2 AL 22/11 B nur in Höhe von 170 € und nicht in Höhe von 250 € festgesetzt.

Grund: Hier wird offizielle nicht die Regelung der Gebührenrahmen Nr. 3102 VV RVG, sondern Nr. 3103 VV RVG angewendet. Das wird aber nicht gesagt, weil man nicht in die Gefahr geraten will, eine unzulässige Analogie vorzunehmen. Das Verstößt nämlich gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Zur verbotenen Analogie BSG 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

Den Gerichten dürfte auch kaum entgangen sein, dass Rechtsanwälte in Eilverfahren regelmäßig mehr Arbeit haben als in Normalverfahren. Die Bestimmungen der Rechtsanwälte werden allerdings regelmäßig missachtet.

Was den Sozialrechtsexperten nur wundert, kein Rechtsanwalt unternimmt etwas. Kein Protest, kein Aufschrei der Anwaltskammern und der Anwaltvereine. Nicht einmal der letzte Rettungsanker der mühselig und beladenen, das Bundesverfassungsgericht, wird angerufen.

Offensichtlich gilt in den edlen Kreisen der Anwälte immer noch Adel verpflichtet. Mit Eiern wirft man nicht auch wenn hier verfaulte Eier angebracht wären.

Rechtsanwälte: Das neue Edelpräkariat?






Kommentare

  1. Es wird nichts unternommen, weil man keinen greifbaren Rechtsschutz bei Kostensachen hat. Das gilt zB auch bei PKH-Verweigerung im Eilrechtsverfahren. Alles Mist.

    Soll man für sowas dann auch noch 2-3 Arbeitsstunden am Ende aufbringen, wo man doch bei den Sturköppen weiß, dass am Ende das mit wenigen Worten abgewürgt wird?

    Die Situation ist seit Jahren unbefriedigend und wird es auch bleiben. Bei Gericht sieht man nur den gierigen Anwalt. Von Art. 12 oder Art. 20 GG hat man da in Bezug auf das unabhängige Organ der Rechtspflege noch nichts gehört.

    Und auf die große Runde nach Karlsruhe bekommt auch kein Anwalt seine Brötchen zusammen bzw. ist dann schon verhungert.


    Dafür gibt es ja in Berlin für ne UK rund 180 Euro als Ausgleich. Also schön immer auf Masse machen, überall Widerspruch und 44er machen. So gehts dann am Ende auch. Offenbar wollen die Sozialgerichte diese Massen an Verfahren haben, denn anders ist diese Gebührenpraxis nicht zu verstehen.

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  2. Ach den Spass einer Beschwerde muss man sich regelmäßig gönnen. Ich krieg vom Rechtspfleger weniger Geld, er und der zuständige Richter dafür von mir mehr arbeit - win win Situation würde ich sagen ;)

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    1. Na ja - net grad...
      Sie müssen/sollten dafür gut arbeiten und natürlich auch gut davon leben.
      Den Rechtspflegern oder Richtern ist das egal...

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  3. Ein Schelm wer Böses dabei denkt; die ganzen UK machen auch ne schöne Statistik im bundesweiten Vergleich....

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  4. Sowie es irgend geht, gehe ich in die Beschwerde; das macht aber nicht nur mir viel Arbeit sondern natürlich auch den Urkundsbeamten, Rechtspflegern und Richtern.

    Anruf bei einem Vorsitzenden letzte Woche: Wann es denn in der Hauptsache mal zum Termin komme? Weil die Sache ist seit 2010 anhängig ... Tja, Frau ...., wenn Sie hier dauernd das Gericht mit Beschwerden wegen Ihrer Gebühren beschäftigen, müssen Sie sich nicht wundern, wenn wir zu unserer Kernarbeit nicht kommen...

    Und die Kammern und die Vereine? Was sind Sie gleich noch mal? Fachanwältin für Sozialrecht? Dann haben Sie sich das ja auch irgendwie ausgesucht, oder nicht?

    Das Sozialgericht Hamburg hat jetzt auch noch eine neue Maschen drauf: Bewilligung PKH ab Beschlussdatum! Da kriegt man dann in KR Verfahren auch mal nur € 112,04, weil man ab Bewilligung ja nur noch eine Klagrücknahme gemacht hat (Gutachten war eindeutig) und die Klagbegründung, die Akteneinsicht und die Kopien, die man vor dem Beschluss gefertigt hat, werden dann natürlich nicht von der PKH gedeckt ... und wie wir wissen, sind die PKH Beschlüsse nur von der Staatskasse angreifbar ...

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  5. Rechtsanwalt Krämer7. März 2013 um 09:45

    Der Vorredner hat es bereits zutreffend gesagt. Mit einem effektiven Rechtschutz in Kostensachen ist es nicht weit.

    Ich ärgere mich bspw. seit langem, das das hiesige SG bei Untätigkeitsklagen grds. nur die Mindestgebühr i.H.v. 40,- EUR festsetzt. Dogmatisch aus meiner Sicht nicht haltbar; wirtschaftlich ein Unding.

    Aber, was das Gericht einmal als Mittel gegen die Klageschwemme auserkoren hat (so hatte sich einmal eine Richterin in einem offenen Gespräch geäußert), wird es so schnell nicht wieder kassieren.

    Bliebe also nur das Anrufen des BVerfG.
    Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen? Kann spezialisierte Kollegen empfehlen? Vielleicht finden sich gar Kollegen, die sich für Musterverfahren zusammenschliessen und Kosten gemeinsam tragen?

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  6. Ich frage mich gerade, wenn Anwälte nicht mal für ihre eigenen Rechte kämpfen, wie sind diese dann einzustufen?

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    1. Das hab ich mich auch gerade gefragt. :(

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