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Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12


Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß.


Für einen Leistungsberechtigten, dem Arbeitslosengeld II mit einem befristeten Zuschlag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 31. März 2011 bewilligt worden war, entfaltet die Gesetzesänderung unechte Rückwirkung.

Diese ist nach den Maßstäben der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2012 – 1 BvL 6/07) zulässig.


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