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Ärger im Jobcenter - Berechtigter Protest oder gezielte Provokation? Hausverbot, Polizeieinsatz

Offenbach -  Protest, Hausverbot, Polizeieinsatz. Schlagzeilen, die das Offenbacher Jobcenter gar nicht lesen möchte. Doch alles gibt es seit gestern Mittag.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz versendet dazu eine Pressemitteilung:

„Es ist unfassbar, dass Menschen, die einen Rechtsanspruch auf ALG-II-Leistungen haben, diesen gegenüber dem Amt erkämpfen müssen und Menschen mit Hausverboten belegt werden, die sie dabei unterstützen.“

Amtsleiter Dr. Matthias Schulze-Böing  sieht das naturgemäß anders:

 „Das war eine politisch motivierte Aktion.“

Klar ist: Ein objektives Bild wird es nicht geben; nicht im konkreten Fall, nicht im täglichen Ablauf der Main-Arbeit. Für Schulze-Böing ist es verständlich, „wenn nicht jeder hier die Contenance bewahren kann“.

Arbeitslosigkeit, Stellensuche, Grundsicherung – das alles ist für die Betroffenen mit einem hohen Stressfaktor verbunden.

Vorfälle wie gestern bewertet der Amtsleiter hingegen als „inszenierte Störung“ gegen seine Mitarbeiter und andere Hilfesuchende.

Er betont: „Eine solche permanente Konfliktsituation wollen wir nicht und lassen sie auch nicht zu.“

Genehmigte Gelder ausbezahlt

Vorgeschichte aus Sicht der Linken-Bundestagsabgeordneten Buchholz:

Die Sozialberater hätten Anfang Februar zwei Dutzend Berechtigten auf Arbeitslosengeld II dazu verholfen, dass die Main-Arbeit ihnen die genehmigten Gelder ausbezahlte.

 „Wie schon öfter geschehen“ hätten hunderte Betroffene ihre dringend benötigten Leistungen nicht fristgemäß erhalten. Im Februar sei unter anderem eine junge Familie mit einem sieben Wochen alten Baby betroffen gewesen. „Die Main-Arbeit hatte die komplette Akte der Familie verloren und bezahlte deshalb kein Arbeitslosengeld aus.“

Schulze-Böing schildert die Historie anders.

Nach seinen Worten hätten die beiden Sozialberater noch im alten Gebäude am 4. Februar „eine „Gruppe von etwa zehn Leuten motiviert“, bei ihm mehr oder weniger forsch vorstellig zu werden.

 Da er nicht alle in sein Büro lassen wollte, bot der Amtsleiter an, einen Sprecher zu bestimmen und eine Liste zu erstellen mit allen Betroffenen, deren Anliegen und der Zusage, „sich bis zum nächsten Tag“ darum zu kümmern. Darauf folgt 24 Stunden später die zweite Störung – mitten in einer Dienstbesprechung.

Hausverbote bis Mai und Strafanzeige

Als sich die Gruppe nicht bewegt, übt er sein Hausrecht aus, ruft die Polizei, erteilt Hausverbote bis Mai und stellt Strafanzeige. Zudem rückt er die Zahlen zurecht:

„Von den elf Personen hatten neun ihr Geld erhalten, einmal war es auf dem Weg und einmal war leider ein Fehler unterlaufen.“ Gestern hingegen sei von den beiden Sozialberatern kein konkretes Anliegen vorgetragen worde.

Für die zwei ehrenamtlichen Begleiter entgegnet Roman Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe:

„Schlimm genug, dass Betroffene vom Job-Center abgewiesen werden, wenn sie dort allein vorsprechen. Aber jetzt auch Begleiter abzuweisen und mit einem Hausverbot zu belegen, ist ein Angriff auf demokratische Rechte.“




Anmerkung: Agentur für Arbeit droht KEAs mit Hausverbot. Hausverbot?


Ein schönes Wochenende wünscht allen Menschen das Team um den Sozialrechtsexperten.


Kommentare

  1. Zitat: "„Von den elf Personen hatten neun ihr Geld erhalten, einmal war es auf dem Weg und einmal war leider ein Fehler unterlaufen.“ "

    Macht eine stolze Fehlerquote von neun Prozent. In der sogenannten freien Wirtschaft würden sofort die Köpfe der Unfähigen rollen.

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