Von Madeleine Reckmann
Ein Vorfall, zwei Versionen – was sich am Freitag im Jobcenter Mainarbeit ereignet hat, wird von den beteiligten Personen unterschiedlich beschrieben. Fest steht, dass am Ende die Polizei kommen musste, um eine Gruppe Menschen aus dem Gebäude herauszubugsieren, und es ein Hausverbot und Strafanzeige gegen zwei von ihnen gibt. Außerdem war die Linken-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz dabei.
Roman Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe Offenbach erklärt, er und ein weiterer Mann hätten am Freitag gegen ein Hausverbot des Jobcenters mündlich Widerspruch einlegen wollen, das ihnen Anfang Februar erteilt worden war. Das sei gesetzlich möglich.
Dazu habe er ein Kamerateam, einen Rechtsanwalt, die Bundestagsabgeordnete und Mainarbeit-Kunden mitgebracht.
Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing habe aber den Widerspruch nicht schriftlich aufnehmen wollen, sondern die Gruppe des Hauses verwiesen. Dann kam die Polizei.
Das Hausverbot sei im Februar ergangen, als sie einer Gruppe von Hartz-IV-Empfängern helfen wollten, das ihnen zustehende Geld zu erhalten. „Die Leute haben oft Angst, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt Thilenius. Elf Bedarfsgemeinschaften sei das Hartz-IV-Geld nicht ausbezahlt, die Miete in einigen Fällen monatelang nicht überwiesen worden. In einem Fall sei die Akte verschwunden. Thilenius berichtet, er sei deshalb mit etwa 25 Personen ins Jobcenter, acht von ihnen seien ins Büro des Geschäftsführers marschiert und hätten verlangt, den Menschen die Bezüge sofort auszuzahlen. „Die Leute erklärten sich mittellos, die Behörde muss das bearbeiten“, sagt Thilenius. Auch damals habe Schulze-Böing die Polizei eingeschaltet.
Mainarbeit-Geschäftsführer Schulze-Böing betont, die Gruppe sei aggressiv aufgetreten.
Im Februar seien Thilenius und andere ohne anzuklopfen in sein Büro gekommen, hätten Geld gefordert, ohne an der Aufklärung der Fälle interessiert gewesen zu sein.
Anstatt einen Gruppensprecher zu benennen, seien alle in seinem Büro geblieben. Daher habe er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Polizei gerufen. Eine Prüfung der elf Fälle habe ergeben, dass neun ihr Geld bereits bekommen hatten, bei einem sei das Geld unterwegs gewesen und bei einem habe ein Fehler vorgelegen.
Mündlich Widerspruch gegen ein Hausverbot einzulegen, sei nur für Menschen gedacht, die nicht schreiben können. Da das auf Thilenius nicht zutreffe, habe er den Widerspruch nicht aufnehmen wollen.
Am Freitag habe Thilenius die Jobcenterkunden offenbar im Warteraum eingesammelt und sie instrumentalisiert. Beide Male habe die Gruppe das Jobcenter für Stunden blockiert. Die Mitarbeiter fühlten sich unter Druck gesetzt und seien psychisch belastet.
Schulz-Böing wunderte sich, warum die Bundestagsabgeordnete Buchholz sich für solche Aktionen hergebe.
Anmerkung: Siehe auch Gegenwind Zwickau: GF JC Zwickau mit Strafantrag gegen Pianski und Reglitzki
Roman Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe Offenbach erklärt, er und ein weiterer Mann hätten am Freitag gegen ein Hausverbot des Jobcenters mündlich Widerspruch einlegen wollen, das ihnen Anfang Februar erteilt worden war. Das sei gesetzlich möglich.
Dazu habe er ein Kamerateam, einen Rechtsanwalt, die Bundestagsabgeordnete und Mainarbeit-Kunden mitgebracht.
Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing habe aber den Widerspruch nicht schriftlich aufnehmen wollen, sondern die Gruppe des Hauses verwiesen. Dann kam die Polizei.
Aggressives Auftreten
Das Hausverbot sei im Februar ergangen, als sie einer Gruppe von Hartz-IV-Empfängern helfen wollten, das ihnen zustehende Geld zu erhalten. „Die Leute haben oft Angst, ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt Thilenius. Elf Bedarfsgemeinschaften sei das Hartz-IV-Geld nicht ausbezahlt, die Miete in einigen Fällen monatelang nicht überwiesen worden. In einem Fall sei die Akte verschwunden. Thilenius berichtet, er sei deshalb mit etwa 25 Personen ins Jobcenter, acht von ihnen seien ins Büro des Geschäftsführers marschiert und hätten verlangt, den Menschen die Bezüge sofort auszuzahlen. „Die Leute erklärten sich mittellos, die Behörde muss das bearbeiten“, sagt Thilenius. Auch damals habe Schulze-Böing die Polizei eingeschaltet.
Mainarbeit-Geschäftsführer Schulze-Böing betont, die Gruppe sei aggressiv aufgetreten.
Im Februar seien Thilenius und andere ohne anzuklopfen in sein Büro gekommen, hätten Geld gefordert, ohne an der Aufklärung der Fälle interessiert gewesen zu sein.
Anstatt einen Gruppensprecher zu benennen, seien alle in seinem Büro geblieben. Daher habe er von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und die Polizei gerufen. Eine Prüfung der elf Fälle habe ergeben, dass neun ihr Geld bereits bekommen hatten, bei einem sei das Geld unterwegs gewesen und bei einem habe ein Fehler vorgelegen.
Mündlich Widerspruch gegen ein Hausverbot einzulegen, sei nur für Menschen gedacht, die nicht schreiben können. Da das auf Thilenius nicht zutreffe, habe er den Widerspruch nicht aufnehmen wollen.
Am Freitag habe Thilenius die Jobcenterkunden offenbar im Warteraum eingesammelt und sie instrumentalisiert. Beide Male habe die Gruppe das Jobcenter für Stunden blockiert. Die Mitarbeiter fühlten sich unter Druck gesetzt und seien psychisch belastet.
Schulz-Böing wunderte sich, warum die Bundestagsabgeordnete Buchholz sich für solche Aktionen hergebe.
Anmerkung: Siehe auch Gegenwind Zwickau: GF JC Zwickau mit Strafantrag gegen Pianski und Reglitzki
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