1. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
Das Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2006 nebst Fortschreibung 2009 entspricht nicht den Vorgaben des BSG.
2. Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip für die KdU bei Wegfall des KdU-Anteils eines unter 25-jährigen sanktionierten Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.01.2013 - L 5 AS 373/10).
3. Auch bei einem Bagatellbetrag von 2,05 € Mahngebühr muss der Grundsicherungsträger die Anwaltskosten übernehmen (vgl. BSG, Urt. v. vom 02.11.2012 - B 14 AS 97/11 R).
4. Die Witwenrente ist auch im sog. Sterbevierteljahr (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI) in voller Höhe als Einkommen anzurechnen (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 21.12.2012 - L 4 SO 340/12 B ER).
5. Die Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs des § 35 Abs. 2 S. 1 SGB XII anhand der Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" ist nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, wie es im Urteil BVerfG vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) näher bestimmt worden ist (vgl. SG Mainz, Urt. v. 22.10.2012 - S 17 SO 145/11).
6. Das wird teuer, Wowi! - Miethilfe für 600.000 Berliner steigt - Gute Nachrichten für alle Hartz-IV-Empfänger. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 22.02.2013 - Az. S 37 AS 30006/12 entschieden, dass es die Berliner WAV Berlin für nicht anwendbar erklärt.Hartz IV-Empfängern, welche zur Kostensenkung aufgefordert wurden, sollten unbedingt ein Widerspruchs - und Klageverfahren führen.
7. Mietkautionsdarlehen müssen nicht aus dem Regelsatz getilgt werden. Nach dem Leitsatz - Keine Tilgung von Mietkautionsforderungen im laufendem Leistungsbezug- Hartz IV-Empfänger sollten gegen die Aufrechnung Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag stellen.
8. Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden.
9. Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchardt:Die Agenda-Politik beschädigt unsere Demokratie. Sie haben die Überprüfung der Hartz-IV-Regelsätze vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt. Sind die Fehler nun behoben? Nein.
10. Hartz IV-Empfänger haben Leistungsanspruch auf Kostenübernahme auf eine Brille - Musterantrag.
11. Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam.
Wir wünschen allen Lesern ein erholsames Wochenende.
Das Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2006 nebst Fortschreibung 2009 entspricht nicht den Vorgaben des BSG.
2. Keine Abweichung vom Kopfteilprinzip für die KdU bei Wegfall des KdU-Anteils eines unter 25-jährigen sanktionierten Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.01.2013 - L 5 AS 373/10).
3. Auch bei einem Bagatellbetrag von 2,05 € Mahngebühr muss der Grundsicherungsträger die Anwaltskosten übernehmen (vgl. BSG, Urt. v. vom 02.11.2012 - B 14 AS 97/11 R).
4. Die Witwenrente ist auch im sog. Sterbevierteljahr (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI) in voller Höhe als Einkommen anzurechnen (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 21.12.2012 - L 4 SO 340/12 B ER).
5. Die Konkretisierung des Angemessenheitsbegriffs des § 35 Abs. 2 S. 1 SGB XII anhand der Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" ist nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, wie es im Urteil BVerfG vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) näher bestimmt worden ist (vgl. SG Mainz, Urt. v. 22.10.2012 - S 17 SO 145/11).
6. Das wird teuer, Wowi! - Miethilfe für 600.000 Berliner steigt - Gute Nachrichten für alle Hartz-IV-Empfänger. Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 22.02.2013 - Az. S 37 AS 30006/12 entschieden, dass es die Berliner WAV Berlin für nicht anwendbar erklärt.Hartz IV-Empfängern, welche zur Kostensenkung aufgefordert wurden, sollten unbedingt ein Widerspruchs - und Klageverfahren führen.
7. Mietkautionsdarlehen müssen nicht aus dem Regelsatz getilgt werden. Nach dem Leitsatz - Keine Tilgung von Mietkautionsforderungen im laufendem Leistungsbezug- Hartz IV-Empfänger sollten gegen die Aufrechnung Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag stellen.
8. Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden.
9. Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchardt:Die Agenda-Politik beschädigt unsere Demokratie. Sie haben die Überprüfung der Hartz-IV-Regelsätze vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt. Sind die Fehler nun behoben? Nein.
10. Hartz IV-Empfänger haben Leistungsanspruch auf Kostenübernahme auf eine Brille - Musterantrag.
11. Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam.
Wir wünschen allen Lesern ein erholsames Wochenende.
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