Ein Düsseldorfer Escort-Service hat in der Online-Jobbörse der Agentur für Arbeit nach Begleitdamen für erotische Abenteuer gesucht.
Die Arbeitsagentur spricht von einem Versehen und löschte das Stellenangebot, das bei der automatischen Überprüfung „durchgerutscht“ sei.
Ein recht schlüpfriges Angebot hatte jetzt die Agentur für Arbeit: In der Online-Jobbörse suchte das Düsseldorfer Unternehmen Escort.de „selbstständige Begleitungen (Hostess)“.
Dass bei dieser Art von Begleitservice auch Sex zum Programm gehört, dürfte den Interessentinnen schnell deutlich geworden sein, sobald sie sich die entsprechende Webseite geklickt haben.
Auf der Seite des Escort-Services posieren Frauen in Reizwäsche und erzählen in Steckbriefen über erotischen Vorlieben von erotischen Massagen bis zum Girlfriendsex oder gar SM-Spielen.
Stellenangebot wurde aus der Jobbörse entfernt
Nach ersten Medienberichten entfernte die Arbeitsagentur das frivole Angebot aus ihrer Jobbörse und bedauerte, dass die Anzeige "durchgerutscht" sei. Dass das Gesuch überhaupt auf der Seite erschienen ist, habe einen technischen Hintergrund, so Werner Marquis, Sprecher der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.
„Bei dieser Anzeige musste man schon zwischen den Zeilen lesen, und das fällt einer Maschine entsprechend schwer.“
Quelle:
Die Arbeitsagentur spricht von einem Versehen und löschte das Stellenangebot, das bei der automatischen Überprüfung „durchgerutscht“ sei.
Ein recht schlüpfriges Angebot hatte jetzt die Agentur für Arbeit: In der Online-Jobbörse suchte das Düsseldorfer Unternehmen Escort.de „selbstständige Begleitungen (Hostess)“.
Dass bei dieser Art von Begleitservice auch Sex zum Programm gehört, dürfte den Interessentinnen schnell deutlich geworden sein, sobald sie sich die entsprechende Webseite geklickt haben.
Auf der Seite des Escort-Services posieren Frauen in Reizwäsche und erzählen in Steckbriefen über erotischen Vorlieben von erotischen Massagen bis zum Girlfriendsex oder gar SM-Spielen.
Stellenangebot wurde aus der Jobbörse entfernt
Nach ersten Medienberichten entfernte die Arbeitsagentur das frivole Angebot aus ihrer Jobbörse und bedauerte, dass die Anzeige "durchgerutscht" sei. Dass das Gesuch überhaupt auf der Seite erschienen ist, habe einen technischen Hintergrund, so Werner Marquis, Sprecher der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.
„Bei dieser Anzeige musste man schon zwischen den Zeilen lesen, und das fällt einer Maschine entsprechend schwer.“
Quelle:
Mir kommt es langsam so vor, als wenn die Ausbeuter und Menschenschinder von damals immer noch als Verwalter bei heutigen "Behörden" sitzen.
AntwortenLöschenIst wohl nur noch eine Frage der Zeit bis das erste Jobcenter erwerbslose Frauen per Eingliederungsverwaltungsakt den Bordellen zuweist.
-Aufgewachter-
Es gibt eine eindeutige Dienstanweisung der Bundesagentur, dass in solche "Jobs" nicht vermittelt werden darf.
AntwortenLöschenHier in Rheine nennt man solche Unternehmen "Entertainment Center". Die Bewerberin sollte die Voraussetzung mitbringen "Kunden zufriedenzustellen" und dafür zu sorgen, "dass der Gast beim nächsten Besuch seine Freunde" mitbringe.
AntwortenLöschenAlles offiziell auf den Seiten der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
Sozialgerichte verschicken Beschlüsse und Urteile ohne handschriftliche Unterschrift der Richter
AntwortenLöschenIn dem recht interessanten und laufenden Verfahren eines klagenden Empfängers von Leistungen nach dem SGB-II, der sich gegen die Verletzung von SGB und GG durch das Jobcenter und die Sozialgerichte wehrt, worüber ich am 10. Februar 2013 hier berichtete, ist nachträglich bekannt geworden, daß die bereits gefällten Beschlüsse beim Sozialgericht Dortmund respektive Landessozialgericht NRW Essen nicht handschriftlich durch die Richter unterschrieben worden sind. Somit haben die Beschlüsse keine rechtliche Wirkung entfalten können. Die Sozialgerichte sind mangels ordnungsgemäßer Unterschriften durch die Richter mit ihren SGB-widrigen und GG-widrigen Beschlüssen nicht grundgesetzwidrig geworden und brauchen daher keine Schadensersatzklagen seitens des Klägers mehr fürchten.
Nicht aus dem Schneider hingegen ist die Mitarbeiterin des Jobcenters, welche den Eingliederungsverwaltungsakt mit ihrer handschriftlichen Unterschrift unterschrieben hat. Da das Jobcenter keine Haftung für ihre Mitarbeiter übernimmt, hat der Kläger jetzt rechtliche Schritte in Gestalt einer Unterlassung einschließlich Schadensersatz und Kostennote wegen mißbräuchlichem Erlassens eines unnötigen Eingliederungsverwaltungsaktes mit Einschränkung seiner Grundrechte gegen die Mitarbeiterin persönlich angekündigt.
Sollte dieses Beispiel Schule machen so wird es für die ARGEn und Jobcenter in den nächsten Wochen sehr ungemütlich und schwierig werden entsprechende Mitarbeiter (Fallmanager) zu finden, welche noch dazu bereit sind auf ihrem Namen Eingliederungsverwaltungsakte zu unterschreiben.
Quelle : http://aufgewachter.wordpress.com/2013/03/06/sozialgerichte-verschicken-beschlusse-und-urteile-ohne-handschriftliche-unterschrift-der-richter/
-Aufgewachter-