Ausgabe 5/2013 der Zeitschrft "quer" der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V. : Hartz IV-Empfänger haben Leistungsanspruch auf eine Brille - Musterantrag
Den Antrag und weitere Info, warum man davon ausgeht, dass Leistungsenpfänger nach dem SGB 2 einen Leistungsanspruch auf Kostenübernahme für eine Brille haben, finden Sie hier:
Musterantrag zur Kostenübernahme für eine Brille hier:
Anmerkung: Man darf sehr gespannt sein, wie diese Antzräge beschieden werden - der Klageweg dürfte eröffnet sein.
Musterantrag zur Kostenübernahme für eine Brille hier:
Anmerkung: Man darf sehr gespannt sein, wie diese Antzräge beschieden werden - der Klageweg dürfte eröffnet sein.
Ich finde, den Antrag auf Brille, mit Verweis auf einen Abgeordneten grenzwertig!
AntwortenLöschenDürfte genau in die Richtung gehen, dass eben jener Schiewerling nicht wußte, weder auf welcher Grundlage man die Regelsätze berechnet noch dass die Sonderbedarfe für Hartz-IV-Bezieher beinahe vollständig gestrichen wurden.
Peinlich.
Immerhin sitzt Schiewerling im für Hartz IV zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Das ist nicht peinlich, das ist eine Katastrophe.
AntwortenLöschenUnd leider anscheinend auch symtomatisch für die Arbeit im Parlament: Nur oberflächliches Wissen, aber Expertentum vortäuschen, und darauf "aufbauend" Entscheidungen treffen.