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Reparaturkosten für Brillen müssen vom Träger der Grundsicherung nach dem SGB II als Zuschuss bzw.Sonderbedarf übernommen werden

Dies geht aus einem am Mittwoch, dem 12.03.2013 veröffentlichtem Urteil des SG Osnabrück hervor.

Nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 SGB II in der ab 01.04.2011 geltenden Fassung sind Leistungen für die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen als Sonderbedarf zu erbringen, die Neuregelung in § 24 SGB II soll nur atypische Bedarfslagen erfassen (dazu: Loose in Gemeinschaftskommentar zum SGB II, Stand: November 2011, § 24 SGB, Rn. 62).

Brillen gehören zur therapeutischen Ausrüstung im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Darüber hinaus sind zwar die Kosten für die Anschaffung von Brillen im Regelsatz enthalten, nicht dagegen die Reparaturkosten für Brillen.

Die Brillenreparatur stellt einen atypischen bedarf im Sinne des  § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II dar.

Denn anders als die Korrektur der Gläser oder der Wechsel des Brillengestelles aufgrund von Modetrends spielen Reparaturkosten im Alltag von Brillenträgern eine absolut untergeordnete Rolle.

Es handelt sich daher bei Reparaturkosten gerade nicht um typische Kosten eines Brillenträgers.

Sozialgericht Osnabrück 33. Kammer, Urteil vom 05.02.2013 - S 33 AS 46/12

Leitsatz

Kosten für die Reparatur von Brillen zur Korrektur der Sehschärfe sind als Sonderbedarf nach § 24 SGB II zu erstatten.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

Kommentare

  1. Da lachen die Hühner. Brillen sind in den allerseltensten Fällen reparierbar. Nämlich nur dann, wenn lediglich Kleinteile wie zum Beispiel die Scharnierschraube fehlen (macht der Optiker in der Regel so nebenher für lau), oder wenn die Brillenfassung noch recht neu ist und der Hersteller/Lieferant noch Teile liefern kann, wie zum Beispiel einen Bügel. Oder wenn ein Glas einen Schaden erlitten hat, das läßt sich natürlich ersetzen.

    Das sind aber absolute Ausnahmen. In der Regel kann man eine Reparatur bei einer Brille vergessen. Klebestellen an Kunststoffassungen sind nicht belastbar, Lötungen oder Schweißungen an Metallfassungen gehen mit einer Zerstörung der Oberfläche einher, meist ergeben sich schwarze Stellen.

    Fazit: in den meisten Fällen bedeutet eine defekte Brille eine Neuanschaffung.

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  2. LOL,
    richtig.
    Ich habe ja auch schon bei mir beschrieben, dass gar kein Grund für Euphorie besteht... zumal wenn dann noch mit einem Antrag mit Bezug auf einen BTA hantiert werden soll. Ich denke, da fällt mir der Richter vom Sitz... (vor Lachen).

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  3. Hmm - was ist ein BTA ?

    Es sollte doch recht klar sein :
    Braucht einer neue Gläser werden diese bezahlt.

    Gleitsichtgläser kosten locker mal 70 Euro.

    Leitsatz

    Kosten für die Reparatur von Brillen zur Korrektur der Sehschärfe sind als Sonderbedarf nach § 24 SGB II zu erstatten.

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  4. Na da bin ich ja mal gespannt.
    Brille fällt fast auseinander und reparieren kann man die da auch nicht mehr

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  5. Ich finde gerade bei Kindern, wo ja die Sehstärke sich laufend verändert,hat man keine Wahl immer wieder eine neue Brille oder halt Gläser neu zu kaufen.Es ist ja wichtig für die Gesundheit der Kinder ,keine Mode.

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