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Rixen in SoSi 2/2013: Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?

Stephan Rixen

Sind die neuen »Hartz-IV«-Regelleistungen verfassungsgemäß?

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Juli 2012 der Neuregelung der »Hartz-IV«-Regelleistungen attestiert, verfassungsgemäß zu sein.Dagegen wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Diese ist jedoch erfolglos geblieben, was bisher allerdings selbst in der Fachöffentlichkeit kaum wahrgenommen wurde.
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, was das für die Vorlagebeschlüsse des Sozialgerichts (SG) Berlin bedeutet.
Dieses hatte schon im April letzten Jahres die neuen Regelleistungen für verfassungswidrig gehalten und deshalb zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
Darüber haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe noch nicht entschieden.
Quelle: Soziale Sicherheit (SoSi)- Bund-Verlag GmbH

S. dazu: sozialrechtsexperte: Verfassungsbeschwerde zur Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II wurde - nicht zur Entscheidung angenommen


Weitere Themen aus SoSi 2/2013:
Ulrich Wenner   

VG Leipzig: Jobcenter muss Einsicht in Diensttelefonliste gewähren

Eine Anwaltskanzlei hat Anspruch auf Einsicht in die Diensttelefonliste des Leipziger Jobcenters, in der die Durchwahlnummern der Sachbearbeiter verzeichnet sind. Das folgt aus einem Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichts (VG) vom 10. Januar 2013.
Es hat bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) für helle Aufregung gesorgt. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt, der in Nürnberg für die Grundsicherung für Arbeit zuständig ist, hält das Urteil für »nicht praxistauglich« und sieht offensichtlich schon das Ende des Geschäftsmodells der BA nahen, die zurzeit in 76 Callcentern pro Jahr etwa 30 Millionen Anfragen beantworten lässt.
Worum geht es wirklich und wie sieht die Rechtslage aus?

und
Christoph Butterwegge   

Vor zehn Jahren verkündete Gerhard Schröder die »Agenda 2010«

Am 14. März 2003 verkündete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einer Regierungserklärung die »Agenda 2010«. Als Ziele der Agenda nannte er u. a. die Verbesserung der »Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und für mehr Beschäftigung« sowie den »Umbau des Sozialstaates und seine Erneuerung«. Er kündigte auch an:
»Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von den Einzelnen fordern müssen.
«Im Folgenden werden bisher kaum bekannte Hintergründe zur Agenda 2010 und Reaktionen darauf beleuchtet.
Kein politisches Programm aus dem letzten Jahrzehnt hat zu so heftigen (sozial-) politischen Kontroversen geführt wie die Schröder-Agenda.

Anmerkung: Unser Dank gilt Willy V. für die Bereitstellung des Beitrages.

Kommentare

  1. Solange keine schlüssige und nachvollziehbare Berechnungsweise erfolgt, sind Regelsätze jedweder Höhe unsachgemäß. Die Annahme, man könne verfassungsrechtliche Widersprüche auflösen, indem man auf den Vorwurf der Willkür und der Gutherrenart sagt, "gut dann geben wir eben 30 Euro mehr", zeugt von dem tiefsitzenden Fehlverständnis des Kabinetts.

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  2. Auch wenn die Verfassungsrichter im Februar 2010 an der Statistikmethode nichts auszusetzen hatten, fehlt es am Nachweis der Tauglichkeit dieser Methode, denn was ein Hungernder für trocken Brot AUSGIBT, sagt nichts über seinen BEDARF aus!

    Klar - das war jetzt überspitzt, trifft aber exakt ins Schwarze, wenn es um die miesen Tricks der Schröders und Merkels dieses Landes geht!

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