Mit offenbar illegal erhaltenen Daten hat ein Betrüger versucht, die Hartz-IV-Zahlungen eines Dresdner Arbeitslosen umzuleiten.
Wie DNN-Online erfuhr, erhielt ein Kunde des Jobcenters plötzlich Post. Die Änderung seiner Kontodaten sei bestätigt.
Nur: Der Betroffene hatte gar keine Änderungen veranlasst.
Offenbar hatte der Betrüger Name, Adresse und auch die Bedarfsgemeinschaft-Nummer (BG-Nummer) des Dresdners in die Hände bekommen und schriftlich beim Jobcenter das Konto ändern lassen. Dass die Unterschrift nicht übereinstimmte, fiel bei der Menge von Post nicht auf. Erst durch das Bestätigungsschreiben flog der Betrugsversuch auf.
Wie genau der Täter an die Daten kam, bleibt unklar.
Laut DNN-Recherche wurde zunächst intern vermutet, der Betrüger könnte die Daten über die Jobcenter-Handy-App erhalten haben. Arbeitsagentur-Sprecherin Grit Winkler hält das jedoch für ausgeschlossen.
„Von der App werden keine Anwender erfasst. Durch die App wird lediglich der mobile Zugriff auf die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht“, teilte sie auf Anfrage mit. Die BG-Nummer sei über das Programm nicht auslesbar.
„Weder in Sachsen noch übergreifend ist bisher ein solcher Fall bekannt“, so Winkler weiter.
Quelle:
Wie DNN-Online erfuhr, erhielt ein Kunde des Jobcenters plötzlich Post. Die Änderung seiner Kontodaten sei bestätigt.
Nur: Der Betroffene hatte gar keine Änderungen veranlasst.
Offenbar hatte der Betrüger Name, Adresse und auch die Bedarfsgemeinschaft-Nummer (BG-Nummer) des Dresdners in die Hände bekommen und schriftlich beim Jobcenter das Konto ändern lassen. Dass die Unterschrift nicht übereinstimmte, fiel bei der Menge von Post nicht auf. Erst durch das Bestätigungsschreiben flog der Betrugsversuch auf.
Wie genau der Täter an die Daten kam, bleibt unklar.
Laut DNN-Recherche wurde zunächst intern vermutet, der Betrüger könnte die Daten über die Jobcenter-Handy-App erhalten haben. Arbeitsagentur-Sprecherin Grit Winkler hält das jedoch für ausgeschlossen.
„Von der App werden keine Anwender erfasst. Durch die App wird lediglich der mobile Zugriff auf die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht“, teilte sie auf Anfrage mit. Die BG-Nummer sei über das Programm nicht auslesbar.
„Weder in Sachsen noch übergreifend ist bisher ein solcher Fall bekannt“, so Winkler weiter.
Quelle:
Kann es sein das Daten über Leistungsberechtigte durch bewilligte Lebensmittelgutscheine an Dritte geraten sind?
AntwortenLöschenDenn, dort werden BG Nr. Name und Anschrift geb. Datum ersichtlich und können nur gegen Vorlage des Personalausweisen eingelöst werden. Eine wildfremde Aushilfskassiererin ist also berechtigt all meine persönlichen Daten einzusehen!? Widerspricht das nicht den Datenschutzrichtlinien? Habe gerade den Bundesdatenschutzbeauftragten angeschrieben das er sich darum kümmern möge.
Manfred Meier
Herne