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Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.2.2013 - S 4 AS 4619/11

Zur Abgrenzung von eigenem Vermögen und "verdecktem Treuhandvermögen" im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II.

Bei der Prüfung eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen und nahen Freunden gilt der Grundsatz, dass ein solcher Vertrag und seine tatsächliche Durchführung im Wesentlichen einem Randvergleich standhalten muss (also dem zwischen fremden Dritten üblichen).

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Ihr Sozialberater.



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