Amtsleiter Mario Müller, Volljurist, sieht seine Behörde offenbar selbst als Verfolgungsbehörde.Weiterlesen: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau
Jedenfalls hat er umfangreiche Ermittlungen im Internet anstellen lassen, um ihm nicht genehme Äußerungen, die im Zusammenhang mit Berichten über Amtswillkür, Verstöße gegen geltende Gesetze und die gefestigte Rechtsprechung, auf der Internetseite von Gegenwind nicht so ganz gefallen haben.
Zu: SG Nürnberg - Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Folgeeinladungen der Jobcenter wegen einem Meldeversäumnis sind nichtig und unwirksam
sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig? Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war: Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten: SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10 Eigener Leitsatz 1. Folgeeinladungen des Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam, weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen. 2. Eine Folgeeinladung ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB III ausgelegt werden kann.
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